Der Bebauungsplan Schloss Hardenberg (Nr. 465) umfasst in seinem Geltungsbereich die Schlossanlage mit Herrenhaus, Vorburg und Mühlengebäude sowie die Flächen der Außenanlagen und der Umgebung mit Freiflächen und Bebauungen innerhalb des Denkmalbereichs Neviges. Foto: Volkmann

Velbert. Am Dienstag, 28. Februar, findet ab 17 Uhr im Veranstaltungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Velbert-Neviges (Gerätehaus Neviges, Siebeneicker Straße 19) eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schloss Hardenberg und der Gestaltungssatzung Burgfeld Siedlung statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger – auch Kinder und Jugendliche – sind eingeladen und können sich während der Veranstaltung zu den Planungen und deren Zielen äußern, die von der Verwaltung erläutert werden. Die Planunterlagen hängen bereits ab 16.30 Uhr im Veranstaltungsraum aus.

Der Bebauungsplan Schloss Hardenberg (Nr. 465) umfasst in seinem Geltungsbereich die Schlossanlage mit Herrenhaus, Vorburg und Mühlengebäude sowie die Flächen der Außenanlagen und der Umgebung mit Freiflächen und Bebauungen innerhalb des Denkmalbereichs Neviges. Südwestlich wird der Geltungsbereich durch die Bahnlinie begrenzt.

Für die Umgestaltung der Außenanlagen wurde im Jahr 2021 ein landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt, den das Planungsbüro WBP Landschaftsarchitekten aus Bochum für sich entscheiden konnte und seitdem konkretisiert.

Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung der Freiflächen für die Umsetzung der Außenanlagen und die Steuerung der baulichen Nutzungen innerhalb des Bereiches, sowohl der historischen Gebäude als auch der weiteren Nutzungen in der Umgebung. Um die Entwicklung dieser Flächen entsprechend der Zielsetzungen der Landschaftsplanung zu steuern, soll nun der Bebauungsplan Schloss Hardenberg (Nr. 465) aufgestellt werden.

Gestaltungssatzung Burgfeld Siedlung

Bei der Gestaltungssatzung Burgfeld Siedlung handelt es sich um eine Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes und über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen für den Bereich der Burgfeld Siedlung in Velbert-Neviges.

Durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft die städtebauliche Qualität und der Charakter der Burgfeld Siedlung in Neviges erhalten bleiben. Die dort derzeit geltende „Satzung über die Baugestaltung des Burgfeldes“ aus dem Jahr 1955 ist aufgrund tatsächlicher Überformung, geänderter Ansprüche an das Wohneigentum sowie der Detailierungsschärfe der damaligen Regelungen heutzutage nicht mehr haltbar und soll durch die aufzustellende „Gestaltungssatzung Burgfeld Siedlung “ ersetzt werden.

Informationen zu den Verfahren finden Interessierte von Dienstag, 28. Februar, bis einschließlich Dienstag, 7. März, auch im Internet unter www.velbert.de. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen über das Onlinebeteiligungsportal zu äußern.

Eine Beteiligung ist zudem auch postalisch an Stadt Velbert, Abteilung 3.1 Bauleitplanung und Denkmalschutz (Thomasstraße 1, 42551 Velbert) oder per E-Mail an [email protected] sowie per Fax an 02051 26-2742 möglich.