Ein Schild weist den Weg zum Wahlraum. Foto: Volkmann
Ein Schild weist den Weg zu einem Wahlraum. Foto: Volkmann

VelbertIn den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Integrationsratswahl am 14. September versendet, wie die Stadt Velbert mitteilt.


Die Wahlbenachrichtigungen werden jeweils in einem separaten Umschlag zugestellt.

Blinde und sehbehinderte Menschen können bei den Kommunalwahlen barrierefrei teilnehmen. In Zusammenarbeit mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW sowie den Kommunen wurden Maßnahmen entwickelt, die eine selbstständige, freie und geheime Stimmabgabe ermöglichen. Ansprechpartner ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein, erreichbar unter Telefonnummer 02159 9655-0 oder per E-Mail an info@bsv-nordrhein.de. Dort kann ein kostenloses Wahlhilfepaket mit Wahlschablone und CD bestellt werden. Die Wahlschablone ermöglicht es, die Kreuze an der richtigen Stelle auf dem Stimmzettel zu setzen, während die CD das Vorgehen anschaulich erklärt.

Alle Stimmzettel sind am unteren Rand mit Lochmarkierungen versehen:

  • Kein Loch: Wahl des Stadt- bzw. Gemeinderats (Ratswahl)
  • 1 Loch: Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
  • 3 Löcher: Wahl des Kreistages
  • 4 Löcher: Wahl des Landrats/der Landrätin

Eine akustische Stimmzettelansage ist unter der Telefonnummer 0800 / 000 9671 abrufbar. Nach Eingabe von Postleitzahl und Stimmbezirksnummer werden die Kandidatinnen und Kandidaten des jeweiligen Wahlbezirks vorgelesen. Die Nummer ist täglich 24 Stunden erreichbar. Weitere Informationen sind unter: www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei abrufbar.

Stimmabgabe per Briefwahl: Antrag und Fristen

Die Unterlagen zur Briefwahl stehen voraussichtlich ab dem 11. August zur Verfügung, sobald die Stimmzettel für die Kreis- und Gemeindewahlen vorliegen.

Ein Antrag auf Briefwahl kann auf folgenden Wegen gestellt werden:

·         Online über www.velbert.de

·         Per E-Mail an wahlen@velbert.de

·         Schriftlich per Post an Projektteam Wahlen, Thomasstraße 1, 42551 Velbert

Für die Antragstellung sind folgende Angaben erforderlich:

Name, Anschrift und Geburtsdatum. Bei Antragstellung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, deren Wahlbenachrichtigung ein nicht barrierefreies Wahllokal ausweist, können vorzeitig per Briefwahl wählen.

Die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen besteht am Freitag, 12. September, von 12 bis 15 Uhr

im Servicebüro im Rathaus Velbert (Thomasstraße 1). Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag noch bis Sonntag, 14. September, 15 Uhr möglich.

Briefwahlbüros in Velbert

Ab dem 14. August ist die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen in den drei Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg und -Neviges möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (14. September) bis 16 Uhr bei der Stadt Velbert eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer bis spätestens Sonntag, 24. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte zur Klärung der Wahlberechtigung das Projektteam Wahlen unter den Rufnummern 02051/26-2567 oder 02051 26-2235 kontaktieren.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung

Die Stimmabgabe ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Hierfür ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der zuständige Wahlraum kann in diesem Fall unter www.velbert.de eingesehen werden.