Beim Versand von Paketen gelten wieder jene Preis, die bis zum 31. Dezember 2019 gültig gewesen sind. Foto: pixabay
Beim Versand von Paketen gelten wieder jene Preis, die bis zum 31. Dezember 2019 gültig gewesen sind. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Der Mai bringt zahlreiche Änderungen für Verbraucher mit sich, darunter Preisanpassungen beim Paketversand.

Alles neu macht der Mai. Das bewahrheitet sich auch in diesem Jahr und Kunden sowie Verbraucher können sich auf einige positive Veränderungen freuen. So dürfen beispielsweise Friseure ab Montag, 4. Mai, wieder öffnen – allerdings müssen beim Haareschneiden besondere Hygiene- und Schutzregelungen eingehalten werden. Das Tragen einer Mund-Nas-Bedeckung gilt für Friseure als auch für Kunden.

Anpassungen beim Mindestlohn

So gilt ab Monatsbeginn eine Erhöhung des Mindestlohns für einige Berufsgruppen. Mehr Geld erhalten ungelernte Arbeiter, die als Maler oder Lackierer tätig sind: der Mindestlohn steigt für sie von 10,85 Euro auf 11.10 Euro pro Stunde.

Auch für Gesellen wird der Mindestlohn bundesweit mit Stichtag am 1. Mai angehoben, sie erhalten 20 Cent mehr und damit 13,50 Euro.

Ebenfalls mehr Geld erhalten Steinmetze. Ihr Mindestlohn steigt von 11,85 Euro auf 12,20 Euro.

Deutsche Post senkt Porto

Die Deutsche Post senkt das Porto für Pakete wieder auf das Niveau vor der letzten Preisanpassung, die das Postunternehmen im Januar vorgenommen hat. Durchschnittlich sind die Preise um rund drei Prozent gestiegen.

Zu viel nach Ansicht der Bundesnetzagentur, die eine Senkung der Porto-Gebühren forderte – und damit letztendlich Erfolg hatte. Ab 1. Mai gelten wieder die alten Gebühren. Weiterhin günstiger bleiben Online-Frankierungen.

Menthol-Zigaretten nur noch bis 20. Mai

Auch auf Raucher kommt im Wonnemonat Mai eine Änderung zu. Ab dem 20. des Monats dürfen in der Europäischen Union keine Menthol-Zigaretten mehr verkauft werden.

Bis zum 20. Mai sind Menthol-Zigaretten in der EU erhältlich. Foto: pixabay
Bis zum 20. Mai sind Menthol-Zigaretten in der EU erhältlich. Foto: pixabay

Grund dafür ist ein Verbot, das der EuGH durchgesetzt hatte. Demnach werden aromatisierte Tabakwaren schrittweise verboten. Es gilt eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie.

Das soll dem Schutz der Gesundheit dienen. Menthol-Zigaretten gelten als Einsteiger-Tabakwaren, weil sie sich leichter inhalieren lassen und dadurch schneller abhängig machen könnten. Ziel der EU ist es, die Zahl von Rauch-Einsteigern weiter zu senken.