Die Bonify-App ist bereits in den App-Stores verfügbar. Foto: Volkmann
Die Bonify-App ist bereits in den App-Stores verfügbar. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Die App „Bonify“ stößt auf Kritik: Die Verbraucherzentrale NRW mahnt, man solle dem Programm nicht leichtfertig einen Bankzugang gewähren. Insgesamt sehen die Verbraucherschützer mehr Nachteile als Vorteile.


Ob Mietvertrag, Autokauf, Onlineshopping oder Mobilfunkvertrag: Die Schufa liefert Informationen, wie zahlungskräftig und kreditwürdig Kundinnen und Kunden sind. Die Schufa möchte ihr Image aufpolieren und hat daher eine „Transparenzoffensive“ eingeläutet. Die Auskunftei bietet nun mittels der Bonify-App einen Service, mit dem man den persönlichen Basisscore jederzeit kostenlos per Smartphone abfragen kann. Schrittweise will man zudem weitere Möglichkeiten eröffnen, unter anderem die Verbesserung der eigenen Schufa-Bewertung.

„Das klingt verlockend”, sagt Felix Flosbach, Digitalrechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW, „aber wir sehen die Registrierungsvoraussetzungen sehr kritisch.” Denn zur Identifikation fragt die App nach dem Personalausweis oder dem Kontozugang. „Nutzen die Verbraucherinnen und Verbraucher den Kontozugang zur Identifikation, gewähren sie gleichzeitig dauerhaft die Einsicht in die Umsätze der letzten 90 Tage. Zwar darf die Schufa diese Daten aktuell noch nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit nutzen, jedoch ist die größte Hürde durch die Hinterlegung der Kontodaten bereits genommen.“

Zur Nutzung der von der Schufa 2022 gekauften App Bonify muss man sich registrieren – mit dem Personalausweis oder über das eigene Bankkonto: „Aktuell ist die App so eingestellt, dass die Nutzerinnen und Nutzer „Bonify“ dauerhaft Einblick in ihr Konto für die Umsätze der letzten 90 Tage erlauben“, erklärt Felix Flosbach. Was nach wenig klinge, sei nach Ansicht des Digitalrechtsexperten ausreichend, um „entscheidende Daten über Einnahmen und Ausgaben zu sammeln“.

Die Schufa könnte somit ermitteln, ob ein regelmäßiges Gehalt eingeht und wie hoch es ist, welche Ausgaben vom Konto abfließen und ob Kredite oder gar Pfändungen laufen. Die Auskunftei könnte somit an Informationen gelangen, zu denen sie bislang gar keinen Zugang hatte. Denn: Die Schufa selbst gibt an, dass beispielsweise das Einkommen keinen Einfluss auf den persönlichen Schufa-Score habe, weil der Auskunftei darüber schlicht keine Informationen vorliegen.

Experte: Nutzerinnen und Nutzer zahlen mit sensiblen Daten

„Der Dienst wirbt damit, jederzeit kostenlos und digital eine Übersicht zu bieten – aber Nutzerinnen Nutzer zahlen mit hochsensiblen Daten und bekommen dann vielleicht gerade keine Verträge oder Kredite mehr“, kritisiert Flosbach.

Nutzerinnen und Nutzer können den Zugriff auf das Bankkonto durch Bonify jedoch jederzeit widerrufen.

Ab 2024 sollen registrierte Nutzerinnen und Nutzer dann in der Bonify-App per Pushnachricht darüber informieren lassen können, wenn es in deren Schufa-Daten zu einem negativen Eintrag kommt.

„Der abgerufene Score-Wert dient laut Schufa allerdings nur zur Selbsteinschätzung“, so der Experte der Verbraucherzentrale NRW. „Wer die App nutzt, sollte ihn auf keinen Fall weitergeben“. Einen Vorteil – beispielsweise um einem Vermieter die Bonität nachzuweisen – verneint der Experte demnach. Die Alternative? Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihren Score-Wert durch eine kostenlose Anfrage bei der Schufa ermitteln, rät Flosbach.  Das sei ohne die Preisgabe hochsensibler Daten mindestens einmal im Jahr kostenlos möglich.

Ab wann ist die Datenabfrage in der App freigeschaltet?

Die App „Bonify Finanzmanager“ ist bereits in den gängigen App-Stores verfügbar. „Die kostenlose Abfrage des Schufa-Basisscores soll bis Jahresende verfügbar sein“, so Flosbach. Im Laufe des Jahres sollten zudem die bei der Schufa gespeicherten Daten, die zur Ermittlung der Bonität wichtig sind, über die Bonify-App abrufbar sein.

Mehr zu Krediten und Darlehen gibt es unter:  www.verbraucherzentrale.nrw.