Bei der Wohnungssuche über das Internet sollte man nicht auf betrügerische Angebote hereinfallen. Foto: VZ NRW/adpic
Bei der Wohnungssuche über das Internet sollte man nicht auf betrügerische Angebote hereinfallen. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Wer nach langer Suche eine Traumwohnung zum Schnäppchenpreis findet, sollte vorsichtig sein. Immer wieder kursieren Anzeigen auf Immobilien-Portalen, die Wohnungen zu günstigen Preisen in guter Lage versprechen.


„Bevor Verbraucherinnen und Verbraucher persönliche Daten herausgeben oder Geld überweisen, sollten sie die Anzeige genau prüfen“, rät Carolin Semmler, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt Tipps, wie Wohnungssuchende sich vor der teuren Abzocke schützen können:

Preis und Anzeige genau prüfen

Eine ungewöhnlich günstige Wohnung kann ein Hinweis auf eine gefälschte Anzeige sein. Deshalb lohnt sich ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten in der Umgebung oder dem örtlichen Mietspiegel. Auch die Anzeige selbst sollte genau unter die Lupe genommen wer-den: Passen Bilder, Beschreibung und Adresse zusammen? Gibt es die angegebene Wohnung tatsächlich? Eine umgekehrte Bildersuche kann zeigen, ob Fotos bereits in anderen Anzeigen verwendet werden. Auch markante Passagen aus dem Anzeigentext lassen sich über eine Suchmaschine überprüfen. Taucht die Wohnung dort mit einer anderen Adresse oder anderen Kontaktdaten auf, ist Vorsicht geboten. Seriöse Anbieter:innen geben in der Regel auch die Höhe der Warm- und Kaltmiete an und stellen Informationen zum Energieausweis bereit.

Anbieter und Besichtigung kontrollieren

Wohnungssuchende sollten prüfen, wer hinter dem Angebot steckt und ob die angegebenen Kontaktdaten plausibel sind. Ein vollständiges Impressum allein bietet allerdings keine Sicherheit, da auch Angaben und Identitäten kopiert werden können. Wird eine Telefonnummer angegeben, sollte man überprüfen, ob die Telefonnummer tatsächlich existiert und bei einem Anruf nachfragen, wer für die Anzeige verantwortlich ist. Wenn keine Besichtigung möglich ist und die angeblichen Vermieter:innen beispielsweise im Ausland leben, sollte man skeptisch sein. Auch wenn stattdessen eine Schlüsselübergabe per Post oder über eine Plattform angeboten wird: Eine Wohnung sollte immer vor Ort besichtigt werden, bevor ein Mietvertrag abgeschlossen oder Geld gezahlt wird.

Persönliche Daten nicht vorschnell weitergeben

Persönliche Daten können in falsche Hände geraten und für Betrug missbraucht werden. Wohnungssuchende sollten deshalb nicht leichtfertig eine Kopie des Personalausweises oder andere sensible Unterlagen an unbekannte Anbieter schicken. Die Daten aus einem Personalausweis können für illegale Geschäfte missbraucht werden. Zurückhaltung gilt ebenfalls für Nachrichten angeblicher Immobilienportale. Links in verdächtigen E-Mails oder Nachrichten können zu gefälschten Login-Seiten führen und Zugangsdaten abgreifen. Im Zweifel sollten Nutzer das Portal direkt über die offizielle App oder Internetseite aufrufen.

Niemals in Vorkasse gehen

Ob Kaution, Reservierungsgebühr oder Besichtigungsgebühr: Wird vor Abschluss des Mietvertrags Geld verlangt, gilt besondere Vorsicht. Auch bei angeblich besonders gefragten Wohnungen sollten sich Wohnungssuchende nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Eine Mietkaution muss erst nach Abschluss des Mietvertrags gezahlt werden. Mieter dürfen sie in drei monatlichen Raten leisten, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Bei Überweisungen auf ausländische Konten sollten alle Zahlungsdaten kritisch überprüft werden. Die Grundregel lautet: Erst prüfen, dann zahlen. Wer bereits Geld an vermeintliche Vermieter:innen überwiesen hat, sollte sich umgehend an seine Bank wenden, Anzeige bei der Polizei erstatten und das Immobilienportal über den Betrugsversuch informieren. Bei Fragen oder Unsicherheit können sich Wohnungssuchende auch an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden.