Düsseldorf. Für Kunden von primastrom, voxenergie und nowenergy könnte es nach einer außergerichtlichen Einigung Geld zurück geben. Die Verbraucherzentrale NRW weist auf das Ergebnis eines Vergleichs hin.
Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht: Die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit vielfach für Ärger. Nun haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Unternehmensgruppe primaholding außergerichtlich verglichen und ihre Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal erweitert.
„Betroffene können oftmals profitieren, müssen dann aber jetzt auch aktiv werden und ihren Anbieter anschreiben, um Geld zurückzubekommen oder Verträge schneller zu beenden”, erklärt Gregor Hermanni, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter laut Verbraucherzentrale Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher nicht aus den Verträgen gelassen. Je nach Einzelfall könnten Kunden sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. Bestimmte Widerrufe könnren auch jetzt noch getätigt werden.
„Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen“, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Dafür genüge eine E-Mail. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024.
Wer seinen Vertrag noch nicht widerrufen habe, könne das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann könnten Verbraucher im Regelfall vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten.
Nachdem Kunden ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt nun fest, dass Kunden, die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren Kunden häufig von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.
„Preissenkungsschreiben“ von Primastrom, voxenergie und nowenergy
Primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kunden zu, nachdem sie Preise zunächst erhöht hatten.
Das Problem: „Die beworbenen Preise waren zwar deutlich günstiger als die bis dato berechneten Preise“, so die Verbraucherschützer. „Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.“
Die Vereinbarungen aus dem Vergleich können aber auch schlechter sein als die ursprünglich vereinbarten Konditionen, so der Hinweis der Verbraucherexperten. „In diesen Fällen sollte natürlich auf den ursprünglich vereinbarten Konditionen bestanden werden“, so der Rat der Experten.
Bereits Anfang 2024 erzielte der vzbv einen Vergleich mit den primaholding-Töchtern primastrom und voxenergie, der Entlastungen für Kunden mit sich brachte. Daraufhin hatte der Bundesverbrand der Verbraucherzentralen seine Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Anbieter zurückgezogen.
Der nun erzielte Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy erweitert den Kreis derjenigen, die profitieren: Neben den Kunden von primastrom und voxenergie erzielt der Vergleich nun auch Verbesserungen für Kunden von nowenergy.
„Primastrom, voxenergie und nowenergy halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war“, so die Verbraucherzentrale. „Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert.“
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