Wiesbaden. Die Schufa setzt die Verkürzung bei der Speicherfrist für Restschuldbefreiungen um: Bei rund 250.000 Personen hat die Auskunftei die entsprechenden Daten nach eigenen Angaben bereits gelöscht. Das neue Verfahren laufe „sofort im Regelbetrieb“, teilt die Schufa mit.
Die Ankündigung der Schufa, die Daten zu Restschuldbefreiungen nur noch sechs Monate und nicht mehr drei Jahre vorzuhalten, war eine Überraschung. Zwar hätte das Ergebnis mit erfolgtem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ähnlich ausfallen können, dass die Auskunftei dem jedoch aus eigenem Antrieb vorgriff, kommt nun bereits ersten Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute.
Eine Viertelmillion Restschuldbefreiungen hat die Schufa nach eigenen Angaben bereits gelöscht: „Bei rund 250.000 Personen wurden die Daten zur erteilten Restschuldbefreiung, wenn sie älter als sechs Monate waren, und alle mit der Restschuldbefreiung erlassenen Schulden, mittlerweile gelöscht“, teilt die Wirtschaftsauskunftei mit. „Verbraucherinnen und Verbraucher mussten hierzu nicht aktiv werden“.
Damit hat die Auskunftei ihr selbst gestecktes Ziel, das Verfahren erstmals bis Ende April umzusetzen, erreicht. Die Auskunftei hatte die technischen Anpassungen innerhalb von vier Wochen vorgenommen.
Nicht von der Schufa-Datenlöschung erfasst sind Neuschulden. Zudem gibt die Auskunftei an, man habe den persönlichen Basisscore anhand der aktuellen Datenlage neu berechnet.
Von nun an soll es weiterhin völlig automatisch laufen: Restschuldbefreiungen sollen demnach ohne Zutun gelöscht werden, sobald die Speicherdauer von sechs Monaten erreicht ist.
Die Änderung bei diesem spezifischen Schufa-Eintrag ist letztlich mehr als bloß eine Datenschutzanpassung: Für Verbraucherinnen und Verbraucher werde der Neustart nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase jetzt schneller möglich. „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer“, erklärt Ole Schröder, Vorstandsmitglied der Schufa Holding.
Eine gute Bonität spielt unter anderem bei Vertragsabschlüssen eine Rolle, etwa wenn es um Mietverträge geht. Mit Schulden im Nacken werden Vertragsangelegenheiten erschwert oder gar unmöglich. Mittels der sogenannten Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von den Schulden auch in den Fällen befreien, in denen sie nicht komplett zurückgezahlt werden können. Dieses Verfahren schließt mit der sogenannten Restschuldbefreiung, die sechs Monate im amtlichen Register gespeichert bleibt.
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