Eine Entsiegelung von Flächen kann vor Überschwemmungen schützen. Foto: VZ NRW
Eine Entsiegelung von Flächen kann vor Überschwemmungen schützen. Foto: VZ NRW

Düsseldorf. In der gerade auferlegten Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung spielt die Flächenentsiegelung eine große Rolle.

Ein Bodenbelag aus Asphalt, Beton oder Pflastersteinen erscheint als vermeintlich pflegeleichte Lösung für Vorgärten und Auffahrten. „In den vergangenen Jahren machten uns Starkregen und Hitze in NRW aber immer stärker zu schaffen“, sagt Fatma Özkan aus dem Projekt Klimafolgenanpassung und Grundstücksentwässerung (KluGe) der Verbraucherzentrale NRW.

Derartige Wetterextreme würden auf natürlich gestalteten Flächen deutlich besser aufgefangen. „Mit der Entsiegelung rund ums Haus können Grundstücks- und Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer viel bewirken“, rät Özkan. Denn wer eine naturnahe Umgestaltung umsetzt, gewinnt Sicherheit und Wohnqualität.

Eine Entsiegelung hat nach Ansicht der Expertin mehrere konkrete Vorteile. Bei einem gepflasterten und verfugten Vorgarten könne das Regenwasser nicht in der Erde versickern.

Die Folge: Das Grundwasser wird nicht aufgefüllt. „Kommt es zu Starkregen, staut sich das Wasser an der Oberfläche und sucht sich unkontrolliert seinen Weg“, so Özkan. Dies könne dazu führen, dass Grundstücksteile überflutet werden oder der Keller vollläuft. Wer dagegen Flächen entsiegelt, stellt die natürlichen Bodenfunktionen wieder her und schützt sich so vor Überschwemmungen.

„Zusätzlich bieten entsiegelte Vorgärten, Stellplätze, Auffahrten oder Wege auch bei Hitze deutliche Vorteile: Wo Wasser versickern kann und möglicherweise sogar Pflanzen wachsen, ist der Boden durch Verdunstung messbar frischer und kühlt nachts besser ab.“ In heißen Sommerperioden sorgten diese Flächen im Vergleich zu aufgeheizten Pflasterflächen für angenehmere Temperaturen rund um das Zuhause.

Wie genau setzt man eine Entsiegelung um?

Um eine Entsiegelung umzusetzen, muss das entfernt werden, was den Boden versiegelt, also Asphalt, Beton oder Pflastersteine: „Im zweiten Schritt werden Tragschichten und Aufschüttungen wie Schotter, Kies oder Splitt vollständig oder teilweise entsorgt“, erklärt die Expertin der Verbraucherzentrale NRW. Anschließend sei es wichtig, den verdichteten Boden aufzulockern. Dann könne das Regenwasser wieder auf natürliche Weise versickern.

Fatma Özkan: „Eigentümerinnen und Eigentümer können versiegelte Wege und Bereiche auf ihrem Grundstück mit Hacke und Schaufel in der Regel selbst entsiegeln. Wer fit genug ist, kann Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt mit eigenem Körpereinsatz entfernen. Beton- und Asphaltdecken abzutragen, ist hingegen meist Sache eines Fachbetriebs, da beim Auf- und Abbruch schweres Gerät zum Einsatz kommen muss. Abbruch und Entsorgung der Bodenbeläge sowie die Kosten der neuen Gestaltung können ins Geld gehen“.

Zur Entsiegelung von Flächen bieten einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen Fördermittel an. „Wer tätig werden möchte, sollte sich bei der Kommune danach erkundigen“, so die Expertin. „Mancherorts gebe es bestimmte Vorgaben bei der Gestaltung von Vorgärten. Ein weiterer Bonus winkt bei den Abwassergebühren: Für entsiegelte Flächen werden auf Antrag im Gegensatz zu versiegelten keine Niederschlagswassergebühren fällig“.

Welche Bodenbeläge eignen sich für Auffahrt und Garten?

„Damit das Regenwasser künftig seinen Weg in den Boden zum Grundwasser findet, eignen sich je nach Nutzung der Fläche Bepflanzungen mit Stauden, Gehölzen oder auch Rasen, Schotterrasen, durchlässiger Kies, Holzhäcksel, Holzroste, Rasengittersteine oder Pflaster mit großen offenen Zwangsfugen als versickerungsfähige Alternativen“, so die Empfehlung der Klimaexpertin.

Ein Schotterrasen sei jedoch nicht zu verwechseln mit einem Schottergarten. „Bei diesem ist durch die darunterliegenden Folien oder Vliese überhaupt keine Versickerung möglich“, so Özkan.

Wissenswertes zur Entsiegelung von Flächen hat die Verbraucherzentrale NRW online  zusammengefasst: www.verbraucherzentrale.nrw.