Wülfrath. Die Bergische Diakonie setzt die Maßnahmen der NRW-Landesregierung um und setzt Besuchsmöglichkeiten vorerst aus – mit Ausnahme des Palliativ-Bereichs.
„Wir möchten unseren Bewohnerinnen und Bewohner sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den notwendigen Schutz gewähren und bitten die Öffentlichkeit dem Besuchsverbot der Landesregierung zu folgen“, hießt es vonseiten der Bergischen Diakonie.
In den Zeiten erhöhter Ansteckungsrisiken benötigen die Menschen in den Einrichtungen der Bergischen Diakonie besonderen Schutz. Auch wenn sich die Bewohnerinnen und Bewohner über den Besuch ihrer Angehörigen, Freunde und Betreuer freuen: Dadurch könne eine erhöhte Ansteckungsgefahr ausgehen.
Alle Einrichtungen der stationären Pflege und der Eingliederungshilfe in der Bergischen Diakonie folgen dem Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und setzten das Besuchsverbot um.
Ausnahmen im Palliativ-Bereich
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind Besuche bei Bewohnerinnen und Bewohnern in der Palliativphase. Hier werden entsprechende Einzelvereinbarungen mit den Angehörigen getroffen.
Die Tagesstätten der Altenpflege wurden nach aufsichtlicher Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geschlossen. Angehörige mit Betreuungsanspruch können sich telefonisch in den Einrichtungen melden.
Mehr Informationen zur Bergischen Diakonie und unseren Angeboten für Menschen in der Region unter: www.bergische-diakonie.de.
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