Wülfrath. Das Steueramt wird voraussichtlich in der zweiten Januarhälfte 2021 die Grundabgabenbescheide verschicken. Darauf weist die Stadt Wülfrath hin.
Zu den Grundabgaben zählen die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Niederschlagswasserentsorgung.
Noch bis zum 18. Dezember haben Bürger Zeit, Änderungen schriftlich mitzuteilen; entweder per E-Mail oder per Post schriftlich an das Steueramt der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per Fax: 02058 18 272.
Bei der Abfallentsorgung können Änderungen nur berücksichtigt werden, wenn sich die Zahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen verändert hat.
Diese Änderungen richten Sie bitte an die Abfallberatung der Stadt Wülfrath, E-Mail: abfallberatung@stadt.wuelfrath.de, Post: Stadt Wülfrath, Abfallwirtschaft/Abfallberatung, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath.
Anpassungen der SEPA-Lastschriftmandate sind an die Stadtkasse zu richten.
Die Formulare stehen auch unter www.wuelfrath.net zur Verfügung.
Bis zur Frist am 18. Dezember eingehende Änderungen können noch vor Versand der Grundgabenbescheide berücksichtigt werden. Änderungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden dann per Änderungsbescheid berücksichtigt.