Wülfrath. Die Hochwasser-Soforthilfe des Landes NRW können bei der städtische Verwaltung beantragt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für Wülfratherinnen und Wülfrather, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, und für Wülfrather Wirtschaftsunternehmen (einschl. Landwirtschaft) Soforthilfen zur Verfügung:
Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger
Antragsvoraussetzungen:
- 1. Hauptwohnsitz in Wülfrath
- 2. Schaden über mindestens 5.000 Euro, der nicht durch Versicherungsleistungen ge-deckt ist (Eigenerklärung). Leistung: 1.500 Euro/Haushalt zzgl. 500 Euro je weiterer Person, Maximalhöhe: 3.500 Euro
- Antragsformular
Richtlinie
Ausfüllhilfe
Soforthilfe für Wirtschaft/Landwirtschaft
Antragsvoraussetzungen:
- 1. Betriebsstätte in Wülfrath
- 2. Schaden über mindestens 5.000 Euro, der nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist (Eigenerklärung)
- 3. Betriebsstätte räumlich getrennt von Wohnbereichen
- 4. Grundsätzlich: keine Insolvenz vor dem 14. Juli 2021
Leistung: 5.000 Euro je Betriebsstätte - Antragsformular
Richtlinie
Fragen und Antworten
Ausfüllhilfe
Die Anträge könne gesandt werden an: Stadtverwaltung Wülfrath, Büro Bürgermeister, Ayleen Schommer, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an: a.schom-mer@stadt.wuelfrath.de.
„Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet“, so die Stadtverwaltung. Rückfragen beantworteen die Leiterin des Büros des Bürgermeisters, Silke Volz-Schwach, unter der Rufnummer 18 255 oder per E-Mail an s.volz-schwach@stadt.wuelfrath.de oder Ayleen Schommer unter der Rufnummer 18-203.
- Redaktion
- Kontakt
…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“
Mag: Spiele| ÖPNV | Wetter | Natur
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