Wülfrath. Die Hochwasser-Soforthilfe des Landes NRW können bei der städtische Verwaltung beantragt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für Wülfratherinnen und Wülfrather, die durch das Hochwasser geschädigt wurden, und für Wülfrather Wirtschaftsunternehmen (einschl. Landwirtschaft) Soforthilfen zur Verfügung:
Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger
Antragsvoraussetzungen:
- 1. Hauptwohnsitz in Wülfrath
- 2. Schaden über mindestens 5.000 Euro, der nicht durch Versicherungsleistungen ge-deckt ist (Eigenerklärung). Leistung: 1.500 Euro/Haushalt zzgl. 500 Euro je weiterer Person, Maximalhöhe: 3.500 Euro
- Antragsformular
Richtlinie
Ausfüllhilfe
Soforthilfe für Wirtschaft/Landwirtschaft
Antragsvoraussetzungen:
- 1. Betriebsstätte in Wülfrath
- 2. Schaden über mindestens 5.000 Euro, der nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt ist (Eigenerklärung)
- 3. Betriebsstätte räumlich getrennt von Wohnbereichen
- 4. Grundsätzlich: keine Insolvenz vor dem 14. Juli 2021
Leistung: 5.000 Euro je Betriebsstätte - Antragsformular
Richtlinie
Fragen und Antworten
Ausfüllhilfe
Die Anträge könne gesandt werden an: Stadtverwaltung Wülfrath, Büro Bürgermeister, Ayleen Schommer, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an: a.schom-mer@stadt.wuelfrath.de.
„Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet“, so die Stadtverwaltung. Rückfragen beantworteen die Leiterin des Büros des Bürgermeisters, Silke Volz-Schwach, unter der Rufnummer 18 255 oder per E-Mail an s.volz-schwach@stadt.wuelfrath.de oder Ayleen Schommer unter der Rufnummer 18-203.