Wülfrath. Bei bestimmten Ehe- und Altersjubiläen bietet der Bürgermeister einen persönlichen Besuch an oder entsendet einen seiner Stellvertreter.
„Da viele Bürgerinnen und Bürger der Weitergabe ihrer Daten beim Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt widersprochen haben, dürfen diese Daten bei Alters- oder Ehejubiläen nicht an das Büro des Bürgermeisters weitergereicht werden“, erklärt die Stadt Wülfrath. Hierzu sei ein Widerruf der Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erforderlich. Dieser Widerruf müsse für jede Person einzeln – auch bei Eheleuten – vorgenommen werden.
Sollten Jubilarinnen oder Jubilare einen Besuch des Bürgermeisters wünschen, werden diese gebeten, sich mit ihrer schriftlichen Zustimmung an das Einwohnermeldeamt der Stadt Wülfrath zu wenden.
Für folgende Jubiläen können Besuche vereinbart werden: 90. Geburtstag, 95. Geburtstag und jedes darauffolgende Jahr; Goldene Hochzeit, Diamanthochzeit, Eiserne Hochzeit und Gnadenhochzeit.
Bei Fragen hilft Ayleen Schommer, Büro der Bürgermeisters, Tel.: 18-203, E-Mail: [email protected] weiter.
- Redaktion
- Kontakt
…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
Motto: „Online ist für alles Platz“