Leserbriefe stellen keine redaktionelle Meinungsäußerung dar, dürfen gekürzt und online veröffentlicht werden - notwendig sind die Angabe von Name und Wohnort. Bild: pixabay
Hinweis: Leserbriefe stellen keine redaktionelle Meinungsäußerung dar, dürfen gekürzt und online veröffentlicht werden - notwendig sind die Angabe von Name und Wohnort. Beides liegt der Redaktion vor. Bild: pixabay

Wülfrath. Zur Bebauung am Haselnussweg hat Daniela Oppermann einen Leserbrief geschrieben.


Hintergrundinformationen zu dem Projekt gibt es hier.

Zum Thema „Bebauung Haselnussweg“ schreibt Daniela Oppermann aus Wülfrath:

„Wie kürzlich bekannt wurde, soll im April mit der Bebauung am Haselnussweg begonnen werden. Dieses Bauvorhaben beinhaltet circa 60 neue Häuser.

Der Bebauungsplan wurde 1994 verabschiedet und festgelegt. Zu dieser Zeit waren die Voraussetzungen noch anders. In der Zwischenzeit entstanden um das Gebiet herum Wohngebiete und ein Spielplatz.

Die Zufahrt der Baufahrzeuge zum Haselnussweg kann daher nur über den Schlehenweg oder den Ulmenweg erfolgen. Das bedeutet aber auch, dass die Kastanienallee, der Erlenweg und der Kiefernweg betroffen sind. Das sind allesamt kleine und enge Straßen und zudem Wege, die zum Gymnasium, zum Kindergarten und zur OGS führen. Und bedeutet gleichermaßen, dass die Baufahrzeuge über einen Spielplatz geleitet werden. Das ist ein Unding.

Nach Angaben der Stadt heißt dies im Klartext, dass dort pro Tag circa 30 bis 40 LKW entlangfahren werden und das für einen Zeitraum von vier Jahren. Der Schlehenweg und der Ulmenweg sind zudem verkehrsberuhigte Straßen, das heißt es gibt dort keine Bürgersteige und die Straßen sind gepflastert, also nicht für 40-Tonnen-LKW ausgelegt.

Zur Erinnerung gelten in verkehrsberuhigten Straßen laut §42 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung folgende Regeln:

Es ist Kindern erlaubt zu spielen und sich entsprechend auszubreiten. Kinder dürfen auf dem Boden sitzen, durch die Gegend rennen oder auf der Straße Fußball spielen.
Verkehrsberuhigte Bereiche sollen so gestaltet sein, dass sofort klar ist, dass diese Straße nicht für Fahrzeuge gebaut ist ( VwV-StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2)
In einem verkehrsberuhigten Bereich muss die Aufenthaltsfunktion überwiegen (VwV-StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2) Verkehrsberuhigte Bereiche dürfen nur bei „sehr geringem Verkehr“ eingerichtet werden LKW-Fahrer sollten nach Möglichkeit die Fahrt durch Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche vermeiden, da für sie die Rücksichtnahme auf spielende Kinder und Fußgänger fahrzeuggrößenbedingt eingeschränkt ist.

Nimmt die Stadt Wülfrath dies in Kauf?
Wird keine Rücksicht auf Kinder genommen?
Wird ein einziger Spielplatz in einem Wohngebiet mit vielen Kindern geschlossen?
Wer übernimmt die Kosten der Straßenschäden, die dort sicher durch die vielen LKW Fahrten entstehen?
Wird eine Gefährdung der Kinder bewusst in Kauf genommen?

Und noch was: Falls dort weitere 60 Häuser entstehen, wie kommen die zukünftigen Anwohner zu ihren Häusern? Vermutlich ebenso über den Spielplatz und den verkehrsberuhigten Straßen….

Daniela Oppermann“