Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Foto: pixabay
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Amtszeiten des Schiedsmannes Joachim Gödde und seines Stellvertreters Lutz Salamon laufen am 14. April 2021 aus. Daher sucht die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Schiedsamt.


Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt. Dabei werden Streitigkeiten unter anderem wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung und Bewahrung nachbarrechtlicher Belange geklärt.

Um das Amts ausüben zu können, müssen Voraussetzungen erfüllt werden: Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein und in Wülfrath wohnen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Amt bekleiden kann demnach nicht, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.

Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Es wird jährlich eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro bzw. 325 Euro für den Stellvertreter gewährt.

An dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessierte Personen können eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis zum 12. Februar 2021 an die Stadtverwaltung Wülfrath, z.Hd. Andrea Pabst, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath schicken, die Unterlagen persönlich im Rathaus im Erdgeschoss, Zimmer 01.03, einreichen oder per E-Mail an a.pabst@stadt.wuelfrath.de senden.

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 02058 18 235 möglich.