Wülfrath. Die Stadtverwaltung Wülfrath sucht zum 1. April 2024 für die Besetzung des Schiedsamtes eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.
Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt. Dabei werden Streitigkeiten, oft we-gen nachbarrechtlicher Belange z. B. Überwuchs oder Lärm aber auch wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Körperverletzung, geklärt.
Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein und in Wülfrath wohnen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähig-keiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein: wer die Fähigkeit zur Be-kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Rat der Stadt für eine Dauer von 5 Jahren gewählt. Es wird jährlich eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro bzw. 325 Euro für die stellvertretende Schiedsperson gewährt.
Interessierte an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können eine kurze Bewerbung mit Lebens-lauf bis Freitag, 9. Februar, an die Stadtverwaltung Wülfrath, Andrea Pabst, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath schicken, die Unterlagen persönlich im Rathaus im Erdgeschoss, Zimmer 01.03, einreichen oder per E-Mail an a.pabst@stadt.wuelfrath.de senden.
Eine persönliche Vorstellung der Bewerber ist in der Ratssitzung am 19. März 2024 vorgesehen. Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 18-235 möglich.