Ein Gespräch über einen Vertrag. Foto: pixabay
Ein Gespräch über einen Vertrag. Foto: pixabay

Wülfrath. Eine Veranstaltung unter dem Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung““ findet statt am Montag, 10. Juni, von 18 bis 19.30 Uhr in den Räumen der Volkshochschule in Wülfrath an der Schulstraße 7. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen ist für die meisten selbstverständlich. Ist man aber aufgrund von Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln, kann es schnell dazu kommen, dass vom Betreuungsgericht ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird. Anders als viele glauben, ist in einem solchen Fall nämlich nicht automatisch der Partner, die Partnerin oder ein enges Familienmitglied berechtigt, die Dinge zu regeln.

Über eine Vorsorgevollmacht lässt sich jedoch eine Person des Vertrauens bestimmen, die alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten regelt. Dadurch kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Handlungsanweisungen an Ärzte formuliert werden, welche Behandlung gewünscht wird für den Fall, dass man dies nicht mehr selbst unmittelbar mitteilen kann.

Wer also mitbestimmen möchte, was geschehen soll, tut gut daran, rechtzeitig Vor-sorge zu treffen. Interessierte finden bei der vhs Mettmann-Wülfrath dazu fachkundigen Rat. In einem Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. wird erklärt, worauf bei der Vorsorgevollmacht sowie der Patientenverfügung zu achten ist, welche Möglichkeiten und welche Schwierigkeiten es geben kann.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige, schriftliche Anmeldung ist erforderlich.

Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung (K1222) unter Tel. (0 21 04) 13 92 0 oder (0 20 58) 91 00 24, auf www.vhs-mettmann.de, oder per E-Mail an [email protected]