Blätter eines Baumes in der Sonne. Foto: Volkmann
Blätter eines Baumes in der Sonne. Foto: Volkmann

Wülfrath. Mit dem 1. Oktober hat die Schnittsaison begonnen. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen jetzt Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten oder ganz gefällt werden.


Zuvor galt wie jedes Jahr die Schonzeit zwischen 1. März und 30. September, damit die heimischen Tiere in Ruhe brüten und ihren Nachwuchs großziehen können. Neben den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gilt in Wülfrath die Baumschutzsatzung. Diese stellt alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimeter, gemessen in einem Meter Höhe, unter Schutz. Fällungen und wesentliche Veränderungen des Wurzel- oder Kronenbereiches müssen zuerst durch die Stadt genehmigt werden. Dies gilt auch in der Schnittsaison.

Die aktuelle Version der Baumschutzsatzung und das Antragsformular sind auf der Homepage der Stadt Wülfrath abgelegt. Rückfragen beantwortet Umweltreferentin Lara Milles, Tel.: 02058 18236, E-Mail: l.milles@stadt.wuelfrath.de.

Der Kreis Mettmann hat einen Flyer mit Tipps und Informationen zum Rückschnitt von Hecken und Gehölzen herausgegeben. Diesen gibt es im Internet unter www.kreis-mettmann.de oder auch an der Flyerwand im Eingangsbereich des Wülfrather Rathauses.