Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Informationen darüber, in welchem Wahllokal in Wülfrath die Stimme abgegeben werden kann, finden sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief, der ab dem 15. Januar zugeschickt wurde oder auf der Internetseite der Stadt Wülfrath.


Wahlberechtigte, die bisher keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, sollten sich beim Wahlamt der Stadt Wülfrath melden, um zu klären, ob sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Briefwahlunterlagen können mit dem Online-Formular auf der Homepage der Stadt Wülfrath bis Sonntag, 16. Februar, 23:59 Uhr, beantragt werden oder mit dem QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Eine spätere Beantragung ist online nicht möglich, da ansonsten eine fristgerechte Zustellung der Unterlagen nicht gewährleistet werden kann.

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich ein Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Ab Donnerstag, 6. Februar, können im Wülfrather Rathaus im Foyer zu folgenden Zeiten die Briefwahl durchgeführt oder die Unterlagen abgeholt werden:

  • Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Falls die Briefwahlunterlagen per Post an die Stadt Wülfrath geschickt werden, ist darauf zu achten, dass der rote Wahlbriefumschlag bis spätestens Montag, 17. Februar, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wird. Nur so kann die Zustellung fristgerecht gewährleistet werden.

Fragen zur Bundestagswahl 2025 beantworten:
Andrea Pabst Telefon: 02058/18235 E-Mail: wahlen@stadt.wuelfrath.de
Angelika Reimer Telefon: 02058/18321 E-Mail: wahlen@stadt.wuelfrath.de