Das Jahr 2026 bringt Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bild: KI/Leonardo AI
Das Jahr 2026 bringt Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bild: KI/Leonardo AI

Düsseldorf. Von der Rente bis zum Bürgergeld: Um Einiges wird in Berlin bis zum Jahresende noch gerungen, aber so manche Neuregelung für 2026 steht schon fest.


Im nächsten Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die Menschen schützen sollen – etwa durch strengere Regeln für Kleinkredite, weniger Greenwashing, einen vereinfachten Widerruf bei digitalen Verträgen oder eine kostenfreie Krebsfrüherkennung für Raucher:innen. Verschiedenes wird auch teurer, etwa die Sozialabgaben, die Kfz-Versicherung sowie einige Energiekosten. Die Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick, was sich konkret ändert.

„Das neue Jahr bringt aus Verbrauchersicht einige klare Verbesserungen. Auch wenn wir uns bei mancher Regelung mehr gewünscht hätten – insgesamt stärken die Neuerungen in vielen Punkten den Verbraucherschutz“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „In den aktuell wirtschaftlich und politisch unruhigen Zeiten suchen die Menschen nach Rat und unabhängigen Informationen – entsprechend gefragt ist das Angebot der Verbraucherzentrale NRW. Unsere Zusammenstellung wichtiger Änderungen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine erste Orientierung, was im kommenden Jahr auf sie zukommt.“

Besserer Schutz im digitalen Raum: Widerruf, KI und Kredite

Ab dem 19. Juni 2026 ist ein Widerrufsbutton Pflicht – damit wird es einfacher, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Pflicht gilt für Unternehmen, die den Vertragsschluss über eine Website oder App anbieten. Ab dem 2. August 2026 sind zudem Anbieter und Betreiber von KI verpflichtet, KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder, Audioangebote und Videos zu kennzeichnen. Die europäische KI-Verordnung soll vor Täuschung und Manipulation schützen.

Ebenso sollen Verbraucher vor einer Überschuldung bewahrt werden. Für Interneteinkäufe gelten ab 20. November 2026 neue EU-Schutznormen für Verbraucherkredite. Schon bei Kleinkrediten unter 200 Euro und bei Krediten mit Laufzeiten unter drei Monaten ist eine strengere Kreditwürdigkeitsprüfung Pflicht. Darunter fallen auch „Buy now, pay later”-Angebote.

Weniger Greenwashing, strengere PFAS-Grenzwerte, mehr Recycling

Unternehmen, die mit umweltbezogenen Aussagen (Green Claims) werben, müssen zukünftig sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsangaben und -ziele eindeutig, messbar und überprüfbar sind. Auch selbst kreierte Siegel ohne nachvollziehbare Kriterien und unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr erlaubt. Das sieht die EU-Richtlinie „Empowering consumers for the green transition“ (EmpCo) vor, die 2026 in nationales Recht umgesetzt und angewendet werden muss.

Zudem gelten ab 12. Januar 2026 strengere Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser. Weil sie in der Umwelt, der Nahrungskette und im menschlichen Körper praktisch nicht abbaubar sind, werden die PFAS auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. Neu eingeführt wird ab 1. Januar eine bessere Rückgabemöglichkeit für E-Bike- und Scooter-Batterien in Wertstoffhöfen und im Fachhandel. Außerdem kommt zur Jahresmitte eine Rücknahmepflicht für E-Zigaretten. Wer sie verkauft, muss ab spätestens
30. Juni ausgediente Geräte zurücknehmen – unabhängig von einem Neukauf.

Höhere Kosten für Sozialabgaben, Versicherungen und Energie

Es wird auch einiges teurer: Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen ab Januar die Sozialabgaben. Ebenfalls mehr zu zahlen ist für Autoversicherungen und einige Energiekosten: Der CO2-Preis für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel wird ab 2026 versteigert, allerdings in einem festen Korridor. Er kann daher um maximal zehn Euro pro Tonne steigen.

Beim Gas steigen in den meisten Regionen die Netzentgelte, dafür senkt der Wegfall der 2022 als Entlastung eingeführten Gasspeicherumlage wiederum die Kosten. Auch beim Strom gibt es gegenläufige Neuerungen: Zum einen sinken die Netzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro bundesweit, zum anderen steigen jedoch die Umlagen bei Strom etwas an. Für Verbraucher dürfte unter dem Strich eine Entlastung bleiben.

In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Januar 2026 zudem eine Solarpflicht für Neubauten. Bei Gewerbe-Neubauten ist in der Regel eine vollständige Nutzung der Dachfläche vorgesehen, bei Privatbauten soll mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet werden.

Mehr Gesundheitsschutz: Nahrungsergänzung, Vorsorge und Apps

Mehr als vier Milliarden Euro geben die Deutschen pro Jahr für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) aus. Voraussichtlich ab 2026 sollen EU-weit verbindliche Höchstmengen für die Inhaltsstoffe gelten – seit langem eine zentrale Forderung der Verbraucherzentale NRW. Denn die meisten dieser Produkte sind unnötig und zu hoch dosiert.

Ab April 2026 wird es zudem für aktive und ehemalige starke Raucher die Möglichkeit einer kostenfreien Lungenkrebs-Früherkennung geben. Betroffene im Alter von 50 bis 75 Jahren können eine CT-Untersuchung erhalten. Und: Digitale Pflegeanwendungen sollen ab Januar 2026 bei Verbrauchern ankommen: Für Hersteller wird die Anmeldung einfacher und nun können auch Pflege-Apps beantragt werden, die die Entlastung pflegender Angehöriger oder ehrenamtlicher Pflegepersonen im Blick haben.