Ein Zug der Linie S9 ist unterwegs. Foto: Volkmann
Ein Zug der Linie S9 ist unterwegs. Foto: Volkmann

Berlin. Am 1. Mai soll das sogenannte Deutschlandticket starten und grenzenlos Fahrten im Nahverkehr für 49 Euro monatlich ermöglichen. Nun könnte dem Fahrschein-Projekt allerdings das Aus drohen, wie die Zeitung „Bild“ auf Grundlage eines Gutachtens des Bundesrechnungshofes berichtet, könnte das Ticket nämlich verfassungswidrig sein. 


Im kommenden Monat soll der Vorverkauf starten, im Mai soll man das Deutschlandticket dann für Fahrten nutzen können. Ganz glatt läuft es mit dem 49-Euro-Fahrschein ohnehin nicht mehr. Zwar hatte die Bundesregierung mit dem dritten Entlastungspaket die Einführung beschlossen, das Projekt droht sich jedoch in Regelungen zu zerfasern. Von der Grundidee eines eigentlich unkomplizierten Tickets zum bundesweiten Einheitspreis bleibt nicht mehr viel.

Das hat auch gute Seiten: Azubis und Schüler, Studierende und ältere Menschen könnten in einigen Bundesländern weniger als 49 Euro zahlen. Mehrere Länder planen mit eigenen Regelungen bezüglich der Preisgestaltung. So will man in Bayern eine vergünstigte Version für 29 Euro für Studierende und Schüler anbieten, in Hessen soll es ein Sozialticket für Leistungsempfangene für 31 Euro geben und im Saarland geht man der Idee eines Junge-Leute-Tickets für 30,40 Euro nach.

Auch bei den Fahrtenleistungen sind offenbar Unterschiede möglich: In Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Brandenburg wird man einen Hund kostenlos mitnehmen können, in anderen Ländern könnten dafür Zusatzfahrscheine notwendig sein. Auch die Bindung des Tickets an die eigene Person könnte regional wegfallen, die die Deutsche Presse-Agentur am Beispiel des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) und einem möglichen „TicketPlus“, das übertragbar sein soll, berichtet.

Es droht ein Flickenteppich. Und nicht nur das. Inzwischen muss man sogar um das Deutschlandticket an sich bangen. Wie die „Bild“ berichtet, meldet der Bundesrechnungshof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Fahrschein-Projekts an. Die Finanzierungsvereinbarungenen seien „verfassungsrechtlich bedenklich“, so die Zeitung unter Berufung auf ein Gutachten des Organs der Finanzkontrolle.

Bislang steht der Plan zumindest noch, das Deutschlandticket ab dem 3. April vorbestellen zu können, um es dann einen weiteren Monat später für Fahrten zu nutzen. Knapp wird es allerdings, denn das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der aktuellen Gesetzesvorlage müsste der Bundesrat zustimmen – das müsste dann in der Sitzung am 31. März geschehen. In der Zwischenzeit gilt: Die Vorlage könnte im Bundestag auch noch geändert werden.