Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Wegen der Grundsteuerreform haben die Finanzämter neue Messbescheide für jedes Grundstück erstellt.


Die Basis dafür sind die vom Eigentümer oder der Eigentümerin übermittelten Daten an das Finanzamt. Der Gesetzgeber hat den Kommunen die Möglichkeit gegeben, bei der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohngrundstücke festzulegen.

Weiterhin hatte der Gesetzgeber die Empfehlung ausgesprochen, dass die Kommunen die neu festzusetzenden Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ermitteln sollten.
In sorgfältiger Abwägung zwischen einem einheitlichen oder differenzierten Hebesatz empfiehlt die Verwaltung insbesondere aufgrund rechtlicher und finanzieller Risiken
sowie technischer und personeller Aspekte, einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B anzuwenden.

Darüber muss der Rat der Stadt Mettmann entscheiden. Zur Umsetzung der Grundsteuerreform innerhalb der Verwaltung ist eine Überleitung von alten zu neuen
Hebesätzen erforderlich. Die Stadt Mettmann hatte bereits mit Beginn der Diskussion um die Grundsteuerreform zugesagt, die Überleitung der alten Grundsteuer-Hebesätze
aufkommensneutral für die Grundsteuer A und B zu berechnen. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Gesamtsumme von Grundsteuer A und Grundsteuer B unverändert bleibt und nicht, wie möglicherweise befürchtet, mit einer stillen Steuererhöhung einhergeht.

Der Planwert für Grundsteuer B im Haushalt 2025 der Stadt Mettmann beträgt 13.080.000 Euro, ergänzt um die städtischen Flächen mit 78.150 Euro, insgesamt also 13.158.150 Euro.

Allerdings gibt es durch die Grundsteuerreform „Gewinner“ und „Verlierer“. Einerseits werden Grundstückseigentümer aufgrund der neuen Messbescheide des Finanzamtes
zukünftig entlastet während andererseits Grundstückseigentümer mehr zu zahlen haben.

Vor der Grundsteuerreform:
Hebesatz 2025: 770 Prozent
Grundsteuer B Ertrag: 13.158.150 Euro

Grundsteuerreform 2025:
Hebesatz 2025 (neu): 932 Prozent
Grundsteuer B Ertrag: 13.150.342 Euro