Pilotprojekt: Mit Hilfe der Markierungen soll der Mindestabstand beim Überholen kontrolliert werden. Foto: Polizei
Pilotprojekt: Mit Hilfe der Markierungen soll der Mindestabstand beim Überholen kontrolliert werden. Foto: Polizei

Hilden. Zwischen Theorie und Praxis klaffte bislang eine Lücke, wenn es um das Ahnden von Abstandsverstößen im Straßenverkehr ging. Mit einem Pilotprojekt soll der Polizei nun die Arbeit erleichtert werden.


Immer wieder kommt es auf den Straßen im Kreis Mettmann zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern und Radfahrern – vor allem wenn es um das Überholen geht. Die rechtlichen Regelungen sind dabei klar: Innerorts ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten, außerorts müssen es zwei Meter sein.

Im Kreis Mettmann machen Polizei, die Kreisverwaltung sowie die Kreisverkehrswacht mit ihrer gemeinsamen Kampagne „Bleib fair – halte Abstand“ seit Jahren auf diese Regelung aufmerksam. „Problematisch war es in der Vergangenheit bislang jedoch häufig, entsprechende Verstöße polizeilich zu ahnden“, so die Kreispolizeibehörde.

In Hilden beteiligt sich die Kreispolizeibehörde nun an einem landesweiten Pilotprojekt der Polizei: An der viel befahrenen Gerresheimer Straße wurden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, mit deren Hilfe sich messen lässt, ob der Abstand beim Überholen von Radfahrenden ausreichend ist.

Kurz hinter dem evangelischen Schulzentrum sind seit Anfang Juli dazu jeweils zweimal fünf weiße Markierungen auf die Fahrbahn aufgebracht worden: Fünf im Fahrradschutzstreifen und fünf auf der Straßenfahrbahn. Jeweils zwischen den beiden jeweils ersten, zweiten, dritten, vierten oder fünften Strichen einer dieser Fünfergruppen befindet sich ein Abstand von exakt 1,50 Meter – also genau die Distanz, die Auto- oder Lkw-Fahrer beim Überholen von Fahrradfahrern innerorts einhalten müssen.

Im Rahmen von gezielten Verkehrskontrollen werden Kräfte der Kreispolizeibehörde Mettmann nun mittels Fotokamera beweissicher dokumentieren, ob sich Verkehrsteilnehmer an den Mindestabstand halten.

„Tun sie dies nicht, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro“, mahnt die Polizei. Und offensichtlich gibt es guten Grund für die Maßnahme, wie eine erste Kontrollaktion am 5. Juli zeigte. Experten des Verkehrsdienstes überwachten im Zeitraum zwischen 8.30 bis 11.30 Uhr den Verkehr. „Hierbei ahndeten sie insgesamt fünf Verstöße wegen zu geringen Abstands beim Überholen“, so die Kreispolizeibehörde. Für die kommenden Wochen kündigt die Behörde weitere Kontrollen dieser Art an.