Kreis Mettmann. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens verglichen.
Als Grundlage hat der Steuerzahlerbund einen Musterhaushalt mit vier Personen, 200 m³ Schmutzwasser und 130 m² versiegelter Fläche genutzt. Das Ergebnis: Die durchschnittliche Belastung liegt bei knapp 842 Euro. Für auffällig hält der Bund der Steuerzahler NRW die enorme Spannweite zwischen den Kreisen. So ist es im Kreis Viersen mit durchschnittlich 1.071 Euro pro Haushalt auf teuersten, am günstigsten ist der Kreis Borken mit durchschnittlichen 629 Euro. Die Differenz beträgt somit rund 442 Euro pro Jahr.
Besonders hohe Gebühren von mehr als 1.000 Euro durchschnittlich finden sich auch im Kreis Unna, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Rhein-Sieg-Kreis. Auch in Monheim am Rhein überschreiten die Abwassergebühren diese Marke, treiben damit den Durchschnitt hoch auf 773,80 Euro im Kreis Mettmann. Besonders niedrig sind im in Haan mit 538,90 Euro. Wülfrath (784,60), Velbert (871,60) und Heiligenhaus (910,40) liegen jeweils über dem errechneten Durchschnittswert für den Musterhaushalt.
Der Steuerzahlerbund sieht eine Folge struktureller Fehlanreize bei der Gebührenkalkulation – etwa durch Abschreibungen auf den teureren Wiederbeschaffungszeitwert. „Immer mehr Kommunen schöpfen ihre Spielräume bei der Kalkulation maximal aus – und das geht auf Kosten der Bürger“, kritisiert BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer.
Regionale Unterschiede auch bei den Abfallgebühren
Auch die Abfallgebühren sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, mit 2,5 Prozent jedoch weniger stark als die Abwassergebühren. Große Unterschiede zwischen den Kreisen finden sich allerdings auch hier. Im Fokus stand wieder der Musterhaushalt mit einer 120-Liter-Restmüll- und einer 120-Liter-Biotonne bei 14-täglicher Leerung. Die Kreisdurchschnittswerte reichen von 194 Euro im Kreis Höxter bis zu rund 434 Euro im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Und im Kreis Mettmann? Da langt Mettmann mit 372,96 Euro für den Musterhaushalt besonders kräftig zu – anders in Ratingen: dort ist es mit 187,80 Euro besonders günstig. Wülfrath (323,64) und Velbert (283) liegen über dem Durchschnittswert von 252,65 Euro im Kreis Mettmann. In Heiligenhaus und Monheim am Rhein gibt es jeweils eine Verwiegung, hier wird also bei den Gebühren nicht pauschal abgerechnet, sondern anhand der tatsächlich entsorgten Menge.
Der BdSt NRW sieht die Ursachen unter anderem in hohen kommunalen Standards wie der wöchentlichen Müllabfuhr, einer zu großen Zahl von Recyclinghöfen – Münster hält elf vor, das größere Düsseldorf dagegen nur drei – oder gesetzlichen Vorgaben wie der Bioabfallverordnung.
Der Bund der Steuerzahler NRW fordert beispielsweise Abschreibungen beim Abwasser nur von den Anschaffungswerten – nicht von den Wiederbeschaffungszeitwerten. Zudem könne ein Verbot der Doppelbelastung durch Abschreibung beitragsfinanzierter Abwasseranlagen helfen. Teure kommunale Standards bei der Müllentsorgung sollten kritisch überprüft werden, so eine weitere Forderung.
„Abwasser- und Abfallgebühren dürfen nicht zu einer verdeckten Haushaltsfinanzierung werden. Wir brauchen fair kalkulierte Gebühren, die sich am tatsächlichen Aufwand orientieren – nicht am Kassenstand der Kommune“, so Steinheuer.