Für das neue Jahr ergeben sich Änderungen bei den Gebührensatzungen. Foto: pixabay
Für das neue Jahr ergeben sich Änderungen bei den Gebührensatzungen. Foto: pixabay

Mettmann. Nachdem die Ratssitzung aufgrund der verschärften Corona-Situation von Politik und Verwaltung abgesagt worden ist, sind die Gebührensatzungen für das Jahr 2021, die im Rat verabschiedet werden sollten, per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Die städtische Verwaltung informiert über die folgenden Änderungen in den Gebührensatzungen zum 1. Januar 2021:

Abfallentsorgung

Die Gesamtaufwendungen für die Abfallbeseitigung steigen im Vorjahresvergleich um rund 7,7 Prozent. Davon entfallen zirka 4,7 Prozent auf eine Anhebung der an den Kreis Mettmann zu zahlenden Entsorgungsgebühren, auf deren Höhe die Stadt Mettmann keinen Einfluss hat und die im Rahmen der Ermittlung städtischer Abfallgebühren vollumfänglich auf den Gebührenzahler umzulegen sind. Zudem werden Mehraufwendungen für die Leerung der Altpapier-Depotcontainer erwartet, da engere Leerungsintervalle sowie erhöhte Abfuhrmengen berücksichtigt werden. Eine für 2021 vorgesehene Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich mildert die Gebührenerhöhung geringfügig ab.

Bei leicht gesunkenen Behälteräquivalenten steigen die Gebührensätze für Restmüllgefäße durchschnittlich um ca. 7,4 Prozent und für Container um ca. 7,6 Prozent.

Die Abfallbeseitigungsgebühren haben im Einzelnen folgende Höhe
    • 40 Liter-Behälter: 114,24 € (bisher 106,44 €)
    • 60 Liter-Behälter: 171,36 € (bisher 159,60 €)
    • 80 Liter-Behälter: 228,48 € (bisher 212,76 €)
    • 120 Liter-Behälter: 342,72 € (bisher 319,20 €)
    • 240 Liter-Behälter: 685,32 € (bisher 638,40 €)
    • 660 Liter-Behälter: 1.204,56 € (bisher 1.119,12 €)
    • 770 Liter-Behälter: 1.405,32 € (bisher 1.305,60 €)
    • 1.100 Liter-Behälter: (Leerung 14-täglich) 2.007,48 € (bisher 1.865,16 €)
    • 1.100 Liter-Behälter: (Leerung wöchentlich) 4.015,08 € (bisher 3.730,32 €)
    • 1.100 Liter-Behälter: (Leerung 2 x pro Woche) 8.030,04 € (bisher 7.460,64 €)
    • 1.100 Liter-Behälter: (Leerung 4-wöchentlich) 1.003,80 € (bisher 932,52 €)
Kanalbenutzungsgebühren

Die Gesamtaufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,2 Prozent. Die in 2021 berücksichtigte Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 300.000 Euro fällt um 100.000 Euro geringer aus als im Vorjahr.

Der Gebührensatz für Schmutzwasser verringert sich um etwa 0,33 Prozent; der Gebührensatz für Niederschlagswasser erhöht sich um 1,67 Prozent. Für die Schmutzwassermengen, die der Beitragspflicht des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes unterliegen, ist eine Gebührenerhöhung um ca. 0,5 Prozent zu verzeichnen.

Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt jährlich:
    • für die der Beitragspflicht des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes unterliegenden Abwassermengen, je m³ Abwasser 1,86 € (bisher 1,85 €)
    • für die restlichen Abwassermengen, je m³ Abwasser 2,99 € (bisher 3,00 €)
    • die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt je m² 1,22 €  (bisher 1,20 €)

Die Straßenreinigungsgebühren und die Friedhofsgebühren bleiben konstant.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenveränderungen den Bürgerinnen und Bürgern wie jedes Jahr in einem Informationsschreiben zu Beginn des neuen Jahres mitgeteilt werden, das dem Grundabgabenbescheid beigefügt wird.

Grundsätzlich gelte, dass die Höhe der ermittelten Gebühren die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Gebührenhaushaltes deckt und keine Gewinne erwirtschaftet werden, erklärt die Stadtverwaltung. Sollte in einem Jahr die Höhe der Gebühreneinnahmen dennoch die Höhe der Kosten übersteigen, also ein Überschuss entstehen, so werde dieser in den Folgejahren kostensenkend beziehungsweise gebührenmindernd angerechnet.