Zahlungen und die Kommunikation sollte man bei Buchungen auf Booking.com ausschließlich über das Reiseportal selbst abwickeln. Foto: Volkmann
Zahlungen und die Kommunikation sollte man bei Buchungen auf Booking.com ausschließlich über das Reiseportal selbst abwickeln. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Auf dem Online-Reiseportal Booking.com treiben offenbar Kriminelle ihr Unwesen. Die Verbraucherzentrale warnt vor einer Masche, auf die Kundinnen und Kunden leicht hereinfallen können, denn die Verbrecher würden sich als Hotel oder Ferienwohnung ausgeben und echte Buchungsdaten nutzen. 


Wer eine Reise oder eine Urlaubsunterkunft bucht, sollte derzeit aufmerksam sein. Laut aktueller Warnung der Verbraucherzentrale NRW nutzen Kriminelle offenbar echte Buchungsdaten, um darauf ihre Masche aufzubauen: Laut Warnung hätten mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher derartige Betrugsversuche bei booking.com geschildert.

Die Trefferchance für die Betrüger ist hoch: Laut Booking.com würden täglich rund 1,55 Millionen Übernachtungen über das Portal reserviert; der Marktanteil liege bei rund 66 Prozent. Bereist im November 2015 hatte das Portal eine Milliarde Gäste registriert.

Die Betrüger würden Kunden nach einer Buchung kontaktieren und angeben, die Zahlungsdaten müssten verifiziert werden. Ablaufen soll das über einen Link, der auf eine fremde Webseite verweist. Der Trick: Die Plattform sieht der echten Booking-com-Homepage offenbar sehr ähnlich – erkennen könne man die Fälschung jedoch unter anderem an der Internetadresse.

Kriminelle verlangen sensible Daten

Laut Verbraucherzentrale NRW verlangten die Kriminellen, Kreditkartendaten anzugeben. Und die Experten warnen zugleich: Genau das solle man nicht tun, auch Links sollten nicht angeklickt werden.

Ein Sicherheitsleck gebe es aber nicht, wie aus der Verbraucherwarnung hervorgeht. Die Plattformbetreiber von Booking.com haben sich gegenüber der Verbraucherzentrale NRW dergestalt geäußert, dass Betrüger versuchen würden, „sich als Unterkunftspartner auszugeben, um von Kunden eine Zahlung zu verlangen, die nicht in der Buchungsbestätigung vorgesehen ist.“

Entsprechend fällt auch der Rat der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus: Man solle „nur auf der Plattform die Bezahlung abwickeln und am besten nur über die Plattform mit der gebuchten Unterkunft kommunizieren“. Bei Zweifeln soll man in der Unterkunft anrufen und nachfragen.

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Konkret empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, die Option „Zahlung in der Unterkunft“ zu nutzen. Zumindest sofern dieser Service angeboten wird. „Bekommen Sie kurz nach Ihrer Buchung eine Mitteilung, dass etwas nicht funktioniert habe, wenden Sie sich an den Kundenservice der Buchungsplattform oder telefonisch an die gebuchte Unterkunft“, hieß es.

Bei Booking.com bestätigt man ebenfalls, dass sensible Informationen per Mail, SMS oder gar WhatsApp abgefragt würden.

Wer dennoch auf die Masche hereingefallen ist und womöglich eine dubiose Abbuchung registriert hat, solle seine Bank kontaktieren. Das rät die Verbraucherzentrale NRW unter dem Hinweis, das Geldinstitut könne möglicherweise abgebuchtes Geld zurückholen. Ansonsten solle man die Kreditkarten sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten.