Das Auge eines Hundes ist zu sehen. Foto: Polizei
Das Auge eines Hundes ist zu sehen. Foto: Polizei

Velbert. Die Polizei hat am Mittwoch, 26. Juni, an der Friedrichstraße einen Hund aus einem überhitzten Auto gerettet und ein Verfahren gegen einen 58-Jährigen eingeleitet.


Gegen 11.15 Uhr rief eine Zeugin die Polizei, weil sie an der Friedrichstraße einen Hund laut bellen hörte. Das Tier befand sich laut Behörde in einem verschlossenen Auto, das in der prallen Sonne stand. Beamte rückten aus und fanden einen Kia, in dem ein mittelgroßer Hund saß.

„Anhand des Parkscheins in dem Auto konnten die Beamten feststellen, dass der Wagen schon seit etwas mehr als einer Stunde an Ort und Stelle stand“, berichtet die Polizei. Der Hund habe augenscheinlich erhebliche Qualen erlitten: Der Vierbeiner hechelte und schien in Panik zu sein.

Über die Kennzeichenabfrage ermittelten die Polizeikräfte die Telefonnummer des Fahrzeughalters, allerdings meldete sich niemand. Eine Polizistin versuchte, ein Seitenfenster des Autos einzuschlagen, um den Hund aus seiner potenziell lebensbedrohlichen Lage zu befreien. „In diesem Moment erschien dann der Fahrzeughalter an seinem Auto und öffnete die Tür“, hieß es. Der Mann gab an, einen Termin beim Arzt gehabt zu haben, der länger gedauert habe, als zunächst angenommen.

Das änderte jedoch nichts daran, dass die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen ihn einleitete.

Polizei: Bei akuter Lebensgefahr darf Scheibe eingeschlagen werden

„Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto innerhalb kürzester Zeit extrem erhitzen – der Innenraum kann dabei zu einem regelrechten Backofen werden“, so die Polizei. Für zurückgelassene Kinder oder Tiere könne das lebensgefährlich werden.

„Lassen Sie niemanden im Auto zurück“, so der Appell der Polizei. Auch nicht für eine kurze Zeit.

Wer Kinder oder Tiere in einem überhitzten Auto entdeckt, solle vor Ort schauen, ob ein Verantwortlicher zu finden ist und auch nicht davor zurückschrecken, die Polizei zu rufen.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen wissen, was zu tun ist“, so die Kreispolizeibehörde. „Wenn Ihrer Ansicht nach eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, dürfen Sie zur Rettung auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen“.