Die Maskenpflicht gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern auch an den Haltestellen. Foto: pixabay
Maskenpflicht gilt ab sofort auch in der Wülfrather Fußgängerzone während der Geschäftszeiten. Und auch am Arbeitsplatz sind Masken zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Foto: pixabay

Wuppertal/Kreis Mettmann. Die Wuppertaler Stadtwerke weisen daraufhin, dass die Maskenpflicht auch an Haltestellen gilt.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage weisen die Wuppertaler Stadtwerke darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur in den Fahrzeugen des ÖPNV gilt, sondern auch an den Haltestellen.

Grundlage dafür sei die Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW, so die WSW. Noch immer sehe man in Wuppertal viele ÖPNV-Nutzer an den Bushaltestellen ohne Schutzmaske, obwohl sie eine mit sich führen und diese beim Einsteigen in den Bus auch aufsetzen würden.

„Offensichtlich wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht, dass die Maske auch schon an der Haltestelle getragen werden muss und dass sie bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit begehen“, heißt es von den Wuppertaler Stadtwerken.

Die Einhaltung der Maskenpflicht wird vom Ordnungsamt kontrolliert, das bei Verstößen ein Bußgeld von 150 Euro verhängen kann. Bislang hatte das Ordnungsamt in Wuppertal nur Verstöße in den Bussen der WSW mit Bußgeldern geahndet. Dies sei aber auch bei nicht oder falsch getragenen Masken an Haltestellen möglich, so die Stadtwerke.