Bei Parkvergehen, die mit einem Bußgeld über 55 Euro geahndet werden müssen, erhalten Autofahrer in Ratingen aus Gründen der Transparenz eine solche Mitteilung. Foto: Stadt Ratingen
Bei Parkvergehen, die mit einem Bußgeld über 55 Euro geahndet werden müssen, erhalten Autofahrer in Ratingen aus Gründen der Transparenz eine solche Mitteilung. Foto: Stadt Ratingen

Ratingen. Das Ratinger Ordnungsamt setzt bei der Benachrichtigung über Geldbußen auf ein neues Informationssystem: Per Vor-Ort-Ausdruck werden Bußgeldverfahren nun angekündigt.

Am 28. April ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Sie enthält eine Reihe von neuen Verkehrsregeln und eine Erhöhung der Strafen für zahlreiche Verstöße. Die Verschärfungen betreffen auch Parkvergehen: So kostet beispielsweise das unerlaubte Parken auf dem Gehweg nicht mehr 30, sondern 70 Euro plus einen Punkt in Flensburg – wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Der Unterschied ist finanziell deutlich, hat aber auch ordnungsrechtliche Folgen: Aus einem Verwarnungsgeld wird ein Bußgeld wird und damit das Verfahren wesentlich aufwendiger.

Das Ratinger Ordnungsamt will für Transparenz sorgen und hat sich etwas einfallen lassen. Die Grenze verläuft bei 55 Euro. Bis dahin können Ordnungswidrigkeiten als Verwarnung im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. Der Ordnungshüter druckt vor Ort an seinem mobilen Gerät einen „Zahlschein“ aus und klemmt ihn unter den Scheibenwischer. Wird das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche überwiesen, ist der Fall erledigt.

Die meisten Parkvergehen fallen in diese Kategorie, auch nach der neuen Straßenverkehrsordnung. Die Geldbußen sind zwar zum Teil auch in diesen Fällen deutlich höher, überschreiten aber noch nicht die 55 Euro.

Einige Beispiele: Parken ohne gültigen Parkschein kostet jetzt 20 statt 10 Euro, Parken im eingeschränkten Haltverbot 25 statt 15 Euro, beim unerlaubten Parken auf dem Gehweg (ohne besondere Behinderung) werden aus 20 sogar 55 Euro. Nicht nur an dieser Stelle ist der Gesetzgeber bis an die Grenze des Verwarnungsgeldes gegangen. Auch das Parken auf einem durch blaues Schild gekennzeichneten Radweg, vor Haltestellen oder vor Feuerwehrzufahrten kostet – und zwar 55 Euro.

Falschparken kann teuer werden

Es gibt Parkvergehen, die richtig teuer werden. Immer wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, geht es regelmäßig sofort in den Bußgeldbereich – hinzu kommen ein Punkt in Flensburg sowie 28,50 Euro Verwaltungsgebühr und Auslagen.

Ein Bußgeldverfahren ist deutlich komplexer, ein einfacher Zahlschein reicht nicht aus: Der Betroffene muss angehört werden. Der entsprechende Anhörungsbogen flattert per Post ins Haus, mitunter deutlich zeitverzögert, manchmal auch überraschend.

Auch auf technischer Ebene schlagen sich die Änderungen bei den bis April eher seltenen Bußgeldverfahren nieder, weil auf den mobilen Geräten der Verkehrsüberwacher keine entsprechende Benachrichtigungsoption vorgesehen sind. „Das fanden wir in der neuen Situation nicht mehr transparent genug, daher haben wir eine eigene Lösung entwickelt“, sagt Ordnungsamtsleiter Peter Theisen. Die neue Idee des Ordnungsamtes: „Per Ausdruck  am Scheibenwischer wird der Betroffene über den Verstoß informiert, und die Zusendung des Anhörungsbogens wird angekündigt. So weiß er wenigstens frühzeitig, dass da etwas auf ihn zukommt.“

Die Fälle werden sich übrigens nicht nur wegen der Bußgelderhöhungen an sich vermehren. Vielmehr ist es so, dass sich die Strafe für ein Parkvergehen verschärfen kann, wenn das Fahrzeug besonders lange irgendwo verboten steht. „Es ist nicht so, dass ein einmal ausgestelltes Knöllchen quasi eine Freikarte für weiteres unbegrenztes Falschparken an dieser Stelle bedeutet“, erläutert Peter Theisen. Vielmehr wird das Vergehen erneut sanktioniert, wenn eine gewisse Zeit vergangen ist, und dann wird es teurer, meistens so teuer, dass man gleich in den Bußgeldbereich springt. Für diese Fälle enthält die Benachrichtigung auch eine Information, dass ein eventuell vorher ausgestelltes Verwarnungsgeldangebot nicht mehr gilt.

Das städtische Ordnungsamt hat eine Gegenüberstellung der früheren und heutigen Verwarnungs- bzw. Bußgelder für typische Parkvergehen zusammengestellt. Die Tabelle kann unter www.ratingen.de eingesehen werden.