Die Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann liegt am heutigen Sonntag bei über 20. Foto: Volkmann
Die Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann liegt am heutigen Sonntag bei über 20. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Ab Dienstag befindet sich der Kreis Mettmann wieder in der „Inzidenzstufe 1“. Es wird Verschärfungen geben.

Die Corona-Inzidenzwerte im Kreis Mettmann steigen seit Tagen kontinuierlich. Seit acht aufeinanderfolgenden Tagen – und somit „stabil“ – liegen die Zahlen über der Grenze von 10. Am heutigen Sonntag meldet das Robert-Koch-Institut gar eine Inzidenz über 20.

Der Trend war dermaßen deutlich, dass das NRW-Gesundheitsministerium aufgrund der aktuellen Datenlage bereits am Samstag für das Kreisgebiet eine unverbindliche Prognose veröffentlicht hat: Demnach wird ab Dienstag, 27. Juli, wieder die in der Coronaschutzverordnung definierte „Inzidenzstufe 1“ gelten – das führt zu Einschränkungen in den zehn kreisangehörigen Städten. Noch muss das Ministerium die Einstufung offiziell feststellen, das ist allerdings eine Formalität.

Ausnahmen gibt es laut Verordnung für Immunisierte, also für „vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 noch eine akute Infektion aufweisen“.

Corona: Einschränkungen der „Inzidenzstufe 1“

Die Beschränkungen betreffen unter anderem die Kontakte im öffentlichen Raum: So sind Treffen ohne Begrenzung, aber nur noch für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Treffen sich 100 Personen (aus beliebigen Haushalten), so geht das nur mit einem negativen Testnachweis.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium fasst die Regelungen der „Inzidenzstufe 1“ wie folgt zusammen:

Inzidenzstufe 1 (stabil zwischen 10,1 und 35)
Kontakte Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Außerschulische Bildung Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.

Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, entfällt die Vorgabe eines negativen Testnachweises bzw. des beaufsichtigten Selbsttests. Für Angebote mit Gesang gilt dies nur, wenn ein Mindestabstand von 2m eingehalten oder eine Maske getragen wird

Jugendarbeit Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.

Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich

Kultur  Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Außen sind mehr als 1.000 Personen erlaubt, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt.

Wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt: Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Im Freien entfällt die Testpflicht.

Ab 27. August 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Sport Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen. Negativtestnachweis und Rückverfolgung sind erforderlich.

Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt (Negativestnachweis und Rückverfolgung).
Wenn die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig, ggf. mit Mindestabstand.

Außen sind bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt (max. die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich.

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Ab 27. August 2021:
Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Testnachweisen) erlaubt.

Freizeit Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne Testnachweis öffnen.
Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Besuch von Spielbanken ohne Testnachweis, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt.Bordelle usw. dürfen mit negativen Testnachweis öffnen.
Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegenAb 27. August 2021:
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept
Disko/Clubs Der Betrieb von Clubs und Diskotheken im Freien ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
maximal 250 Personen (vollständig Geimpfte/Genesene zählen nicht mit)
Negativtestnachweis für alle nicht vollständig Geimpften/Genesenen
sichergestellte einfache RückverfolgbarkeitAb dem 27.08.2021 ist der Betrieb auch in geschlossenen Räumen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Negativtestnachweis für alle nicht vollständig Geimpften/Genesenen
sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit
es muss ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorhanden sein. Dieses muss insbesondere Kapazitätsbeschränkungen, Lüftungsregelungen und den Umfang von zulässigen Einschränkungen bei der Einhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht regeln.
Erweiterter Handel Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
Messe/Märkte Ab 27. August 2021:
Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Testnachweise erlaubt.
Tagungen Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.
Im Freien mit mehr als 1000 höchstens aber einem Drittel der regulären Kapazität, ohne negative Testnachweise.Ab. 27. August 2021:
Innen mit mehr als 1000 Teilnehmern mit negativen Testnachweisen und einem genehmigten Konzept.
Private Veranstaltungen Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen am Tisch, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Partys/Feiern Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Feste Ab 27. August. 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit negativem Testnachweis und bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Gastronomie Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne Testnachweise erlaubt.
Tourismus Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.