In NRW Corona-Regeln verschärft
In NRW werden Maßnahmen wieder verschärft. Foto: pixabay

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen gilt aufgrund der wieder gestiegenen Corona-Zahlen ab Montag, 26. Juli, wieder die landesweite „Inzidenzstufe 1“. Dann greifen Schutzmaßnahmen mit überregional Bedeutung. Gesundheitsminister Laumann appelliert: „Lassen Sie sich impfen“.

Mit Wirkung vom kommenden Montag gilt für das Land Nordrhein-Westfalen wieder die höhere Landesinzidenzstufe 1, weil die Sieben-Tage-Inzidenz „stabil“ über dem Grenzwert von 10 liegt. Die nächsthöhere Stufe gilt dann für Inzidenzen ab 10,1 bis 35.

„Damit greifen automatisch bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen“, teilt das Land NRW mit.

Besorgt zeigte sich der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag: „Auch wenn die Inzidenzzahlen immer noch niedrig sind, haben sich die Werte seit dem 14. Juli 2021, also innerhalb von neun Tagen, verdoppelt. Das muss uns – neben einem deutlich über 1 liegenden R-Wert – Sorgen machen, auch wenn sich die steigenden Infektionszahlen bisher zum Glück noch nicht in den Krankenhauseinweisungen niederschlagen.“

Laumann appelliert zugleich an die Bürgerinnen und Bürger: „Der beste Schutz gegen eine Infektion mit dem Coronavirus ist eine Impfung. Daher mein dringender Appell: Wenn Sie es noch nicht getan haben – lassen Sie sich impfen!“.

Auch in einigen Kommunen gilt inzwischen wieder die „Inzidenzstufe 1“, so etwa in Düsseldorf, Hamm, Köln, Münster, Oberhausen und Solingen sowie in den Kreisen Borken, Düren und Minden-Lübbecke. Hinzu kamen die Städteregion Aachen, die Städte Krefeld und Leverkusen sowie der Oberbergische Kreis und der Rhein-Kreis Neuss.

„Es ist zu erwarten, dass weitere Kommunen in den kommenden Tagen in Stufe 1 rücken“, so die Prognose des Gesundheitsministeriums.

Welche Regelungen ergeben sich bei der landesweiten „Inzidenzstufe 1“?

Die „Landesinzidenzstufe 1“ setzt im gesamten Land ab Montag laut Gesundheitsministerium die folgenden Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

Generelle Maskenpflicht in Innenräumen

Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

Handel

Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

Veranstaltungen

Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

Gastronomie

In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

Volksfeste/Clubs

Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

Alle Regelungen im Detail sowie Informationen zur Corona-Impfung gibt es unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.