Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist im Internet einzusehen. Foto: Volkmann
Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist im Internet einzusehen. Foto: Volkmann

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Ab heute gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Darin geregelt sind bei „stabiler“ Inzidenz Lockerungen.

In Nordrhein-Westfalen gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung, in der in Abhängigkeit von der pandemischen Lage eine Vielzahl von Lockerungen enthalten sind. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef-Laumann und der nordrheinwestfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hatten dazu einen zweistufigen Plan vorgestellt, der den Wegfall von Beschränkungen regelt für den Fall, dass die bundeseinheitliche Notbremse nicht mehr greift.

Nun gilt: Liegt die Inzidenz über 100 (bzw. 165 für den Bildungsbereich), so bleibt die Bundes-Notbremse gezogen.

Sinkt die Anzahl der neuen Infektionsfälle innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tages-Inzidenz), so stehen Lockerung in Aussicht. Dafür muss die Lage „stabil“ sein, die gesteckte Inzidenz-Grenze also jeweils an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreiten. Die Lockerungen des Stufenplans treten dann ab dem übernächsten Tag in Kraft.

Online-Tool: Kreis Mettmann könnte Ende Mai Inzidenz unter 100 erreichen

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung stellt ein Online-Tool zur Verfügung, dass die aktuellen Corona-Daten auswertet, und daraus berechnet, wann die Ziel-Inzidenz erreicht sein könnte. Maßgeblich ist dafür unter anderem der sogenannte R-Wert, der angibt wie viele Menschen ein Infizierten mit Mittel ansteckt. Derzeit liegt diese Reproduktionszahl bei unter 1, die Zahl der Neuinfektionen ist damit rückläufig.

Das Institut informiert: „Die Inzidenzprojektion verwendet nur den aktuellen R-Wert und die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz, sie stellt keine exakte Prognose für die zukünftige Entwicklung dar. Diese hängt auch von anderen Faktoren ab.“

Das Online-Tool des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung weist für die Region auf Basis der aktuellen Daten (Stand: 15. Mai) die folgenden Zeitpunkte für das mögliche Unterschreiten der Inzidenz-Grenzen aus:

  • Kreis Mettmann
    Inzidenz unter 100: 26. Mai
    Inzidenz unter 50: 18. Juni
    Inzidenz unter 35: 30. Juni
  • Wuppertal
    Inzidenz unter 100: 23. Mai
    Inzidenz unter 50: 18. Juni
    Inzidenz unter 35: 1. Juli
  • Essen
    Inzidenz unter 100: erreicht
    Inzidenz unter 50: 27. Mai
    Inzidenz unter 35: 4. Juni
  • Düsseldorf
    Inzidenz unter 100: erreicht
    Inzidenz unter 50: 4. Juni
    Inzidenz unter 35: 22. Juni

Eine Rücknahme der Lockerungen erfolgt laut Coronaschutzverordnung, wenn die Inzidenz den Schwellenwert an drei Folgetagen wieder überschreitet. Dann gelten wieder die bekannten Verschärfungen ab dem übernächsten Tag.