Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: "Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren." Foto: Land NRW / R. Sondermann
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: "Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren." Foto: Land NRW / R. Sondermann

Düsseldorf. Das Landeskabinett hat beschlossen, den Unterricht an Schulen in NRW ab Montag, 16. März, einzustellen; auch Kindergärten bleiben geschlossen. Das teilt das Ministerium für Schule und Bildung mit.


Vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April bleiben die Schulen im ganzen Land geschlossen, so das Schulministerium nach der Entscheidung des Landeskabinetts.

„Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. „Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen“.

Dieser Schritt sei nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen, erklärt die Ministerin. Durch diese Vorsichtsmaßnahme solle ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden.

Das Betreuungsangebot für Kinder von Eltern mit Berufen in der sogenannten kritischen Infrastruktur solle sichergestellt werden: „Ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird sichergestellt“, so Schul- und Bildungsministerin Gebauer.

Bislang keine Auswirkungen auf Abiturprüfungen

Das Schul- und Bildungsministerium teilt mit: Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten.

Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine sei darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ablegen können.

Über andere Prüfungsformate, etwa zentrale Prüfungen in Klasse zehn, Feststellungsprüfungen oder Prüfungen an Berufskollegs will das Ministerium Schulen zeitnah informieren.

Das Schulministerium richtet seine Bemühungen nach eigenen Aussagen darauf, dass „Schülerinnen und Schülern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Prüfungen entstehen“.

Sämtlich Schulen und Schulträger in NRW seien heute über die Maßnahmen informiert worden, so das Schulministerium.

Betretungsverbot in Einrichtungen der Kindestagesbetreuung

Die Landesregierung hat zudem beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.

Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärt: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und verantwortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.“

Das Miniserium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration stellt klar: Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Ausnahme soll es auch im Kinderbetreuungsbereich für Eltern geben, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten, darunter Mediziner, Pflegepersonal oder Personal im Bereich der öffentlichen Ordnung.