E-Scooter prägen vielerorts das Stadtbild. Bild: pixabay/AI
E-Scooter prägen vielerorts das Stadtbild. Bild: pixabay/KI

Kreis Mettmann. Klein, Elektro-Antrieb, einfach zu bedienen: E-Scooter können praktische Fortbewegungsmittel sein. Allerdings lauern auch Gefahren, nicht selten kommt es zu Unfällen, bei denen Rollerfahrer auch in den Städten im Kreis Mettmann teils schwer verletzt werden.


E-Scooter sind auch in den Städten im Kreis Mettmann vielfach auf den Straßen und Radwegen präsent. Nicht selten flitzen die Elektro-Roller auch durch jene Innenstadtbereiche, in denen Verbote gelten. Mit Kontrollen halten Polizei und Städte dagegen. Dass das nötig ist, belegen Daten: Laut Kreispolizeibehörde ist die Anzahl der Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung sprunghaft gestiegen. Verunglückten im Jahr 2024 noch 53 Menschen mit einem Elektro-Roller, waren es im Folgejahr bereits 94. Der Anstieg beträgt satte 77 Prozent. Ähnlich beschreibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft den Trend. 2023 waren demnach fast eine Million versicherte E-Scooter gemeldet, drei Jahren zuvor lag die Zahl bei nicht einmal 200.000. “Ähnlich schnell wie diese Zahl steigt die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern: Im Jahr 2024 betrug die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern etwa 12.000 – im Jahr 2020 waren es noch weniger als 6.000”, so die Bundesregierung.

“Tendenz weiter steigend”, kommentierte die Kreispolizeibehörde bereits im Mai im Rahmen einer Kontrollaktion in Hilden. Dort hatten sich Einsatzkräfte rund um ein Schulzentrum postiert, um letztlich “allerhand Fahrfehler und Ordnungswidrigkeiten” zu ahnden. Mal fuhren unerlaubt zwei Personen auf dem Scooter, mal waren die Fahrer jünger als 14 Jahre. Beides ist nicht erlaubt. Und durch Tuning-Möglichkeiten bringen Nutzer die Roller auf Geschwindigkeiten, die sie eigentlich gar nicht fahren sollen: Hierzulande dürfen E-Scooter bauartbedingt maximal 20 km/h schnell sein, ansonsten gibt es keine Straßenzulassung. Rechtlich gelten schnellere Scooter als Kleinkrafträder, was mit Regeln verbunden ist: Führerschein, Helmpflicht, offizielles Kennzeichen. Tuning ist dennoch verbreitet, vor allem bei Jugendlichen. Nicht immer sind ihnen die Konsequenzen bewusst. Und die Folgen auch nicht.

“Wer technische Veränderungen vornimmt, etwa die Geschwindigkeit erhöht, verliert den Versicherungsschutz”, erklärt Jan Lukas Kemperdiek, Versicherungsexperte von der ARAG, zur Nutzung von privaten Scootern. Das ist durchaus relevant, denn die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern “steigt enorm”. Innerhalb von vier Jahren habe sich die Zahl verdoppelt, so Kemperdiek. Die rechtlichen Regelungen sollen der neuen Verkehrsproblematik angepasst werden. Für Unfälle mit E-Scootern sollen künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. “Die Bundesregierung will es den Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Dazu sollen Halter, wie unter anderem die großen Scooter-Verleiher, bei Unfällen haften, egal, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das nennt sich dann Haftung für vermutetes Ver-schulden und bedeutet, dass E-Roller-Fahrer haften, wenn sie sich nicht entlasten können.” Einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag jüngst angenommen. Nun muss der Bundesrat zustimmen.

Von Velbert bis Monheim: Schwere Unfälle mit E-Scootern

Regelmäßig berichtet die Kreispolizeibehörde von Unfällen, teils mit schweren Folgen. Anfang Juli wurde in Monheim am Rhein ein 24-Jähriger verletzt, weil er mit dem E-Scooter stürzte. Im Juni kam es zu Unfällen in Langenfeld und Velbert, bei denen Jugendlich sich Verletzungen zuzogen. Und auch im Vormonat und in den Monaten davor registrierte die Kreispolizeibehörde Zusammenstöße oder Stürze in den kreisangehörigen Städten. Mit Kontrollaktionen reagiert die Polizei auf das Verkehrsphänomen, so zum Beispiel Ende Juni in Heiligenhaus. “Insgesamt fünf Mal mussten die Einsatzkräfte entsprechende Verstöße mit Verwarngeldern ahnden – unter anderem, weil Jugendliche zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren oder unerlaubt über den Bürgersteig gefahren sind”, so die Bilanz der Behörde.

Erlaubt ist die Tour über den Fußgängerweg – entgegen einem sich hartnäckig haltenden Mythos – nämlich nicht. Die Kreispolizeibehörde mahnt: “Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist. Übrigens: Wenn ein solches Schild nicht vorhanden ist, ist die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt”. Wer also mit einem E-Scooter durch eine Fußgängerzone gelangen möchte, muss absteigen und schieben – das kennt man vom Fahrrad. Wo man stattdessen fahren darf? Grundsätzlich auf Radverkehrsflächen. “Das bedeutet: Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege benutzen, sofern diese vorhanden sind”, so die Kreispolizeibehörde. Wenn kein baulich angelegter Radweg vorhanden sei, dürfe man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren.

Letztlich zeigt sich am Beispiel der E-Scooter, wie bereits bei Autos oder Fahrrädern, dass es nicht die durchaus praktischen Fahrzeuge sind, die zum Problem werden: Es ist der Umgang damit.