Durchschnittlich 800.000 Menschen werden pro Tag in Deutschland geimpft. Foto: Kehren

Schon an diesem Sonntag sollen Erleichterungen in Kraft treten für Menschen, die vollständig gegen Corona geimpft sind.


Das Gesetz ist Donnerstag im Bundestag beschlossen worden und seht Freitag im Bundesrat auf der Tagesordnung. Für den Personenkreis – vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene – sollen Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren nicht mehr gelten. In NRW brauchen sie schon seit Montag keinen Schnelltest mehr für einen Friseurbesuch oder für Termin-Shopping. Das ist allerdings wegen der hohen Inzidenz im Kreis Mettmann ohnehin noch nicht wieder erlaubt.

Die Lockerungen gelten für etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland. Bisher können sie ihre Impfung nur nachweisen durch die Vorlage der Impfbestätigung (oder einer Kopie) oder den Nachweis ihrer Genesung (durch einen positiven PCR-Test, der älter ist als 28 Tage). Ein digitaler Impfausweis soll Medienberichten zufolge Ende Juni zu haben sein.

Spätestens Ende Juli könnte nach Einschätzung von Fachleuten jeder Impfwillige die erste Impfung erhalten haben, wenn wirklich alle Impfberechtigten auch geimpft werden wollen. Bei einer Impfbereitschaft von 80 Prozent könnten alle Impfwilligen sogar schon bis Mitte Juni ihre erste Impfung erhalten haben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Ende Mai könnte bei den Erstimpfungen bereits eine Quote von 60 Prozent erreicht sein, aktuell sind es 30 Prozent. Am Mittwoch ist erneut die Zahl von einer Million Impfungen an einem Tag überschritten worden.

Bundesgesundheitsminister Spahn hat vorgeschlagen, den Impfstoff von Astra-Zeneca schon jetzt für alle freizugeben. Nach einem Erlass des Landes NRW können Hausärzte ohnehin ab sofort alle Menschen über 60 mit Astra-Zeneca impfen. Und der Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten Impfung soll deutlich verkürzt werden, damit Impfwillige die Möglichkeit erhalten, noch vor einem geplanten Urlaub zweimal geimpft worden zu sein.
Bestimmte Personenkreise und Berufsgruppen sind seit Donnerstag dazu aufgerufen, sich einen Termin für eine Impfung in den Impfzentren zu holen. Zu diesem Kreis gehören unter anderem Lehrkräfte der weiterführenden Schulen und Menschen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat unterdessen die Eilanträge gegen die Bundes-Notbremse zurückgewiesen. Unter anderem klagt die FDP dagegen. Die Angelegenheit ist in der Sache damit noch nicht entschieden, die Ausgangssperre bleibt aber bis zu einer weiteren Entscheidung in Kraft.

Die Regeln zu Maskenpflicht und Abstand gelten ohnehin weiter, weil auch Menschen nach einer Impfung offenbar den Virus an andere weitergeben können.

Während die Inzidenz-Kurven von Bund und Land nach unten zeigen, sind die Zahlen im Kreis Mettmann wieder gestiegen und haben am Donnerstag wieder die Marke von 200 Fällen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten.