Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolfoto
Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolfoto

Essen/Mülheim an der Ruhr. Bei der Essener Polizei laufen Ermittlungen, nachdem an einer Schule in einem Klassenchat ein Missbrauchsvideo verbreitet worden ist. Die Polizei mahnt zudem: Auch der Besitz kinderpornografischer Inhalte ist strafbar. 

Die sogenannte „BAO Herkules“ hat Ermittlungen eingeleitet, nachdem im Klassenchat einer Schule ein Video aufgetaucht ist, dass sexuelle Handlungen zwischen zwei Kindern zeigt. „Das Video stammt mutmaßlich von einem Schüler, der seine jüngere Schwester missbraucht haben soll“, berichtet die Polizei.

Mitschüler hatten sich an ihre Eltern und älteren Geschwister gewandt, diese wiederum informierten die Polizei darüber.

Die Essener Behörde warnt nun eindringlich: Nicht nur die Verbreitung oder der Erwerb, sondern bereits der Besitz von Missbrauchsdarstellungen sei strafbar. „Das bedeutet, dass sich Jugendliche ab 14 Jahren auch strafbar machen, wenn sie über Whatsapp-Gruppen oder andere Chats unaufgefordert kinderpornografische Bilder oder Filme zugesandt bekommen“, erklärt die Polizei. Derartige Inhalte solle man der Behörde melden. Keinesfalls solle man Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten
kommentieren oder weitersenden.

„Sind entsprechende Inhalte erst einmal im virtuellen Umlauf, werden sie immer wieder kopiert, vielfach geteilt und weitergeleitet“, so die Polizei. Die abgebildeten Kinder würden
so ein zweites Mal gepeinigt.

Wer Hinweise auf möglichen sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen hat, kann nicht nur die 110, sondern auch das Hinweistelefon 0800 0 431 431 anrufen. An die Nummer können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie der Polizei niedrigschwellig Beobachtungen melden wollen, die auf sexuellen Missbrauch oder Kinderpornografie hindeuten könnten.

Auch an die Eltern richtet die Essener Polizei einen Appell: Sie mögen ihren Kindern frühzeitig und altersgerecht Medienkompetenz vermitteln.