Die Vorfreude auf den Besuch beim Friseur ist groß. Foto: pixabay
Die Vorfreude auf den Besuch beim Friseur ist groß. Foto: pixabay

Velbert. Es ist soweit: Die Friseure dürfen wieder öffnen, um graue Haaransätze und über die Augen wachsende Ponys in Ordnung zu bringen.

Ganz so wie bisher verläuft der Besuch beim Friseur in Corona-Zeiten jedoch nicht. Bei aller Vorfreude auf den frischen Haarschnitt: Auch Kunden sollten ab sofort einige Vorsichtsmaßnahmen befolgen. Zudem gibt es neue Regelungen für die Salonbetreiber zur Hygieneeinhaltung und dem richtigen, fachlichen Umgang mit den Kundinnen und Kunden.

Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, worauf man achten muss, damit nach dem lang ersehnen Friseurtermin nicht nur die Dauerwelle wieder sitzt, sondern auch alle Beteiligten zufrieden und gesund bleiben:

Vor dem Besuch beim Friseur
    • Bin ich gesund? Wer gerade eine Infektion der Atemwege oder Fieber hat, sollte den Friseurbesuch sicherheitshalber noch etwas aufschieben.
    • Termin vereinbaren: Der Zutritt des Salons sollte möglichst nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Bei den sogenannten Walk-in-Friseurstudios empfiehlt es sich ebenfalls, vorab eine feste Zeit auszumachen, damit Warteschlangen vor den Türen vermieden werden können.
Während des Besuchs
    • Alleine kommen: Begleitpersonen sollten – wenn möglich – draußen warten. Ausgenommen sind Personen, die zur Betreuung, Aufsicht oder zur Hilfestellung unbedingt mitkommen müssen.
    • Hygiene: Kunden sollten die Möglichkeit haben, sich nach dem Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren zu können. Es gelten auch hier die Nies- und Husten-Etikette sowie die Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Kunden Außerdem sollten die Arbeitsmaterialien regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
    • Maskenschutz: Sowohl Personal als auch Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da der Mindestabstand bei der Friseurtätigkeit nicht eingehalten werden kann.
    • Dokumentation der Daten: Friseursalons sind durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verpflichtet, eine Liste mit Kontaktdaten ihrer Kunden zu führen, damit bei einem Krankheitsausbruch die Infektionsketten lückenlos nachverfolgt und die Betroffenen schnell informiert werden können. Wer dies verweigert, kann nicht bedient werden.
    • Obligatorische Haarwäsche: Zu Beginn jeder Friseurbehandlung müssen die Haare gewaschen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Viren auf den Haaren befinden. Dies gilt auch für das Färben der Haare.
    • Keine „gesichtsnahen“ Tätigkeiten: Vor allem beim Stutzen und Schneiden von Herrenbärten, müsste der Kunde seinen Masken­schutz zwangsläufig abnehmen. Auch das Zupfen der Augen­brauen oder Färben der Wimpern verlangt eine zu große Nähe, durch die das Infektionsrisiko erheblich steigt – zumal die Mund-Nase-Bedeckungen keinen ausreichenden Eigenschutz bieten.
Nach dem Besuch
    • Was ist beim Bezahlen zu beachten? Empfohlen wird ein Schutzschild zwischen Kasse und Kundschaft, wie er schon vielerorts in Supermärkten verwendet wird. Bezahlt wird am besten bargeldlos, ein Trinkgeld ist aber sicher willkommen
    • Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen: Falls dem Kunden auffällt, dass eine vorbeugende Hygienemaßnahme nicht umgesetzt wird, sollte er den Saloninhaber freundlich auf die Problematik aufmerksam machen. Sollte das nicht zum Erfolg führen, können Kunden sich auch an das Ordnungsamt oder die BWG wenden, um auf den Missstand hinzuweisen.

Weitere Informationen gibt es online bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder beim Zentralverband des deutschen Handwerks.