Weihnachtsschmuck gibt es in vielen Innenstädten - hier vor der Galerie Königshof in Mettmann.. Foto: Volkmann/Archiv
Weihnachtsschmuck gibt es in vielen Innenstädten - hier vor der Galerie Königshof in Mettmann.. Foto: Volkmann/Archiv

Kreis Mettmann. Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf hat auf die Entscheidung des OVG Münster, die Sonntagsöffnungen im Advent zu untersagen, reagiert:

„Die Entscheidung ist ein Schlag ins Kontor des stationären Einzelhandels in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Mettmann“, mit diesen Worten kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gregor Berghausen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster.

Der Einzelhandel darf an allen kommenden Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 die Geschäfte landesweit nicht öffnen. Das OVG war damit einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die nordrhein-westfälische Corona-Schutzverordnung gefolgt.

„Das ist umso bedauerlicher, weil dem ohnehin schon durch Corona gebeutelten Einzelhandel eine weitere Chance genommen wird. Und für die Bürgerinnen und Bürger entfällt ein zusätzliches Highlight in dieser trüben Zeit“, so Berghausen.

Für Düsseldorf regt die IHK an, gemeinsam mit dem Forum Stadtmarketing, dem Einzelhandelsverband und der Stadt Düsseldorf mögliche Alternativszenarien zu erörtern, um den stationären Handel auch im Advents- und Weihnachtsgeschäft unterstützen zu können.

Gleichzeitig vertraut die Handelskammer darauf, dass auch nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs die Geschäfte weiter offenbleiben und es keine weiteren Einschränkungen für den Einzelhandel geben wird. Denn: „Der Handel hat sich auf die Black Week und die folgenden Adventswochen intensiv vorbereitet und will ein sicheres Shopping-Erlebnis bieten“, so Berghausen.