Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus: Reine
Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus: Reine "Amüsierbetriebe" müssen ab Montag, 16. März, geschlossen bleiben. Foto: pixabay

Düsseldorf. Die Landesregierung hat am heutigen Sonntag, 15. März, in einer Kabinettssitzung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen: alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote in NRW sind demnach einzustellen.

Ab Montag, 16. März, müssen alle so genannten „Amüsierbetriebe“, darunter beispielsweise Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos oder Museen schließen, heißt es in einer Mitteilung von der Landesregierung. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag ist dann der Betrieb von Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenfalls ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Im gesamten Kreis Mettmann hatten Vereine und Institutionen bereits in den vergangenen Tagen vorsorglich Schließungen vorgenommen und Veranstaltungen abgesagt – bisher meist aus eigenen Antrieb, nun per Erlass.

Versorgungs- und Einkaufsbetrieb läuft weiter – unter strengen Auflagen

Zu den Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten heißt es vonseiten der Landesregierung: Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory-Outets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

„Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet„, teilt die Landesregierung NRW mit. „Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern“.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet fordert entschlossene, aber besonnene Entschleunigung: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Das neue Maßnahmenpaket gilt zunächst bis zum 19. April und damit analog zu den bereits am Freitag verfügten Regelungen zu Schul- und Kindergartenschließungen. Anschließend wird die Landesregierung auf Grundlage der Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entscheiden.

Weitere Informationen zur aktuellen Coronavirus-Lage im Kreis Mettmann gibt es hier.