Der Herzog-Wilhelm-Markt in Wülfrath. Foto: Mathias Kehren
Der Herzog-Wilhelm-Markt in Wülfrath. Foto: Mathias Kehren/Archiv

Wülfrath. „Keine wesentlichen Änderungen für den HWM durch die neue Landesbauordnung.“ Das meldet die Wülfrather Stadtverwaltung.

„Seit Anfang des Jahres 2019 ist die neue Bauordnung des Landes NRW in Kraft. Die darin enthaltenen Änderungen wirken sich zum Teil verschärfend, zum Teil aber auch erleichternd auf die Baugenehmigungsverfahren aus, die durch die Bauaufsicht der Stadt Wülfrath bearbeitet werden.

Aus Sicht der Bauaufsicht Wülfrath ergeben sich aus der Neufassung der Bauordnung aber keine wesentlichen Änderungen für den Herzog-Wilhelm-Markt. Bereits im Jahr 2011 wurde in Wülfrath erkannt, dass die damaligen Abstände der Budendes Marktes eine potenzielle Gefahr sowie eine Einschränkung für den Einsatz von Feuerwehr und Rettungskräften darstellen würden.

So wurde beschlossen, die Buden nun nicht mehr direkt vor den Fachwerkhäusern, sondern an der Kirche und jeweils mit einem Abstand von fünf Metern von den Wohngebäuden aufzustellen.

Relativ neu ist, dass große öffentliche Veranstaltungen in Wülfrath wie der Herzog-Wilhelm-Markt offiziell beim Ordnungsamt zu beantragen sind –wie in vielen anderen Städten auch –und dann im Rahmen einer „Veranstaltungsrunde“ geprüft werden. Hierwurden bisher in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern immer gute Ergebnisseerreicht.

Ziel dieser Veranstaltungsrunde, an der Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt, Bauaufsicht und weitere Ämter beteiligt sind, ist es,die Sicherheit und Ordnung der Feste in Wülfrath zu gewährleisten.