In den Städten im Kreis Mettmann ist es frostig. Foto: Volkmann/Archiv
In den Städten im Kreis Mettmann ist es frostig. Foto: Volkmann/Archiv

Kreis Mettmann. Das Wetter kann auch am Freitagmorgen, 10. Januar, vor allem im Berufsverkehr zu Beeinträchtigungen zu führen. Es besteht Glättegefahr.


Reichlich Schnee fiel im Laufe des Tages in den Städten im Kreis Mettmann. Frostig bleibt es derzeit – der Deutsche Wetterdienst hat daher aufgrund der anhaltend niedrigen Temperaturen unter dem Gefrierpunkt eine amtliche Warnung vor Frost herausgegeben. Diese gilt bis Freitagmorgen um 9 Uhr, im äußersten Süden des Kreisgebietes bis 10 Uhr.

Im Straßenverkehr solle man sein Verhalten der Witterung anpassen, vor allem im morgendlichen Berufsverkehr kann es am Freitag zu Einschränkungen kommen. Laut Wetterdienst gilt parallel zu der Frostwarnung eine Warnung vor Glätte.

Nordrhein-Westfalen befindet sich im Einflussbereich eines Randtiefs, das von Nordfrankreich über die Mitte Deutschlands nach Polen zieht und eine markante Luftmassengrenze ausbildet. Das erklären die Meteorologen. Das Vorhersagegebiet liege weitgehend im Bereich kühlerer Meeresluft polaren Ursprungs.