Ein Schild weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Volkmann
Ein Schild weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Die Maskenpflicht gilt derzeit in NRW lediglich an bestimmten Orten – grundsätzlich dort, wo Menschengruppen sich schlecht ausweichen können oder Kontakte mit sogenannten vulnerablen Gruppen bestehen. Im Herbst könnte sich das ändern – gut kommt das allerdings längst nicht bei jedem an.

In NRW gilt die Maskenpflicht aktuell in Bussen, Bahnen und Zügen, in Unterkünften für Geflüchtete oder Obdachlose, in medizinischen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen sowie beim Besuch in Pflege- und Altenheimen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Ansonsten entscheidet jeder individuell, ob er einen Mund-Nasen-Schutz trägt – unter Umständen regelt der Inhaber des Hausrechts nach und knüpft zum Beispiel des Besuch an einer Veranstaltung an eine Pflicht zum Masketragen. Grundsätzlich genießen die Menschen aktuell jedoch die Freiheit, entscheiden zu können. Empfohlen wir die Maske hingegen weiterhin. Die Landesregierung hat die Maßnahmen in ihrer derzeitigen Form mit der neuen Corona-Verordnung ab dem 28. Juli beibehalten.

Völlig ändern könnte sich das im Herbst: für den Beginn der kühleren Jahreshälfte rechnen Experten mit steigenden Infektionszahlen. Die Bundesregierung muss bis Ende September das Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht haben. Diskutiert wird bereits – auch über die Maskenpflicht. Die ist sogar ein zentrales Thema, denn neben Hygieneregelungen und Impfungen gilt die Maske weiterhin als wirksame Vorbeugungsmaßnahme.

Dass eine FFP2-Maske gegen eine Corona-Infektion einen guten Schutz bietet, gilt mittlerweile als wissenschaftlich belegt. Entsprechend liegt ein Fokus auf einer Regelung zur Maskenpflicht, um der Pandemie im Herbst zu begegnen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Pflicht zum Maske tragen einen prominenten Fürsprecher. Buschmann sieht eine „Form der Maskenpflicht in Innenräumen“ auf dem Plan für das kommende Schutzkonzept. Dennoch: Insgesamt ist die Meinungslage nicht so eindeutig.

Ergebnisse der Leserumfrage

Wir wollten im Rahmen einer Leserumfrage wissen, wie es um die Maskenpflicht bestellt ist. „Wo sollte im Herbst eine Maskenpflicht gelten?“ lautete die Frage. Die Antworten reichten von lediglich im ÖPNV bis hin zum Maskenpflicht-Verzicht. Das derzeitige Ergebnis bei über 300 Antworten: rund drei Viertel der Abstimmenden befürwortet grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Lediglich im öffentlichen Nahverkehr soll die Pflicht zum Tragen einer Maske für 17 Prozent der Umfrageteilnehmenden gelten. 12,3 Prozent sehen die Maskenpflicht im ÖPNV sowie zusätzlich auf Großveranstaltungen.

Die größte Antwortkategorie, nämlich 34,2 Prozent, entfällt auf jene, sie sich mit einer Maskenpflicht überall in Innenräumen arrangieren können. 7,6 Prozent der Abstimmenden würde die Maske sogar in bestimmten Innen- und Außenbereichen verpflichtet aufsetzen. Unumstritten ist die Maßnahme aber nicht: Etwas mehr als ein Viertel (28,8 Prozent) der Menschen, die an der Umfrage teilgenommen haben, wünschen sich einen völligen Verzicht auf die Maskenpflicht. Das ist übrigens nicht gleichzusetzen mit einer völligen Abkehr von der Mund-Nasen-Maske, es ging lediglich um das verpflichtende Tragen. Hineinlesen kann man mindestens beides: Mancher will gar keine Maske, andere möchte einfach selbst entscheiden.

Ähnlich fallen die Ergebnisse einer Umfrage von ARD-Deutschlandtrend aus, an der sich 1.248 Menschen ab 18 Jahren beteiligt hatten: Besonders die Älteren sind letztendlich für eine Maskenpflicht, wie das Magazin Stern zu der Abstimmung resümiert. Insgesamt überwiegt auch dort die Zahl der Befürworter.

Weil eine Corona-Welle erwartet wird, sind auch andere Maßnahmen in der Diskussion bei Bund und Ländern, etwa die Rückkehr zu einer Testpflicht beispielsweise für Großveranstaltungen. Was letztendlich für den Herbst tatsächlich geregelt wird, dürfte bis zum 23. September bekannt sein, dann nämlich läuft das Infektionsschutzgesetz aus.

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