Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolfoto
Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolfoto

Mettmann. Nach der Tat, bei der eine 81-Jährige Montag, 4. August, durch Stichverletzungen zu Tode gekommen ist, hat ein Richter die auntersuchungshaft gegen eine 60-Jährige erlassen.


Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal und die Kreispolizeibehörde Mettmann in einer gemeinsamen Presseerklärung am Dienstag mitteilten, war am Montagabend, 4. August, eine 81-Jährige nach mehreren erlittenen Stichverletzungen in ihrer Wohnung in Mettmann verstorben. Am Tatort trafen Einsatzkräfte der Polizei auf eine 60-Jährige, die sich als Ersthelferin ausgegeben hatte. Die Frau wurde als tatverdächtig festgenomnen.

Am Dienstagnachmittag, 5. August, wurde die kriminalpolizeilich bisher nicht in Erscheinung getretene 60-Jährige einem Haftrichter vorgeführt. “Da in der Handtasche der 60-jährigen Deutschen Wertgegenstände des Opfers gefunden worden waren, sah die Staatsanwaltschaft Wuppertal das Mordmotiv der Habgier als begründet an”, hieß es seitens der Ermittlungsbehörden. Der Haftrichter habe einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen, der aufgrund der Schwere des Tatvorwurfes sofort vollstreckt wurde.

Die Ermittlungen, insbesondere zu den näheren Hintergründen der Tat, dauern weiterhin an.