Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolbild
Einsatz für die Polizei im Stadtgebiet. Foto: Volkmann/Symbolbild

Mülheim an der Ruhr. In einem Mordfall aus dem Jahr 1991 haben Beamte einer „Cold Case“-Ermittlungsgruppe einen 62 Jahre alten Tatverdächtigen ermittelt und am Dienstagmorgen, 16. April, in Mülheim festgenommen. Das Amtsgericht Duisburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen.

Am Nachmittag des 19. Januar 1991 wurde der 63 Jahre alte Frisör Günter K. erdrosselt in dem Schlafzimmer seiner Wohnung an der Viktoriastraße in Mülheim an der Ruhr aufgefunden. Angestellte des Friseursalons hatten ihn zuvor als vermisst gemeldet, weil er an jenem Samstag nicht zur Arbeit erschienen war. Günter K. wurde erdrosselt.

Der unbekannte Täter durchwühlte die Wohnung des Toten und entwendete hochwertige Uhren sowie Goldmünzen in einem Wert von mehreren Tausend D-Mark.

„Zuvor soll der Friseur bis in die frühen Morgenstunden in einer Mülheimer Kneipe gewesen sein und dort Alkohol getrunken haben“, teilt die Polizei mit. „Die damals intensiv geführten Ermittlungen führten zu keinem Tatverdächtigen und der mutmaßliche Raubmord blieb zunächst ungelöst.“ Cold Case-Ermittler gelang nun allerdings der Durchbruch. Die drei Ermittler des Kriminalkommissariats und drei bereits pensionierte Polizeibeamte bearbeiten insgesamt 56 ungeklärte Altfälle. Der Fall des Günter K. gehört nun nicht mehr dazu.

Im Rahmen der damaligen Ermittlungen hatten die Beamten am Tatort einen Fingerabdruck gesichert, der seinerzeit nicht zugeordnet werden konnte. Beständige Abgleiche in  nationalen und internationalen Datenbanken führten nun zu einem Treffer in Polen.

„Daraufhin wurden die Ermittlungen intensiviert und durch die Beamten ein Tatverdächtiger ermittelt“, so die Behörde. Bei der Person handele es sich um einen heute 62-Jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, der in Mülheim an der Ruhr wohnt. Er wurde am Dienstagmorgen vorläufig festgenommen.

„Ein erneuter Abgleich mit der Fingerabdruckspur vom Tatort erhärtete den Verdacht gegen den 62-Jährigen“, teilt die Polizei mit. „Zudem wurde am Tatort gefundene DNA mit der des Mülheimers verglichen und stimmte ebenfalls überein“.

Das Amtsgericht Duisburg hat inzwischen gegen den 62-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen.