Bis zu zehn Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen, sofern die Zurückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Foto: pixabay
Bis zu zehn Personen dürfen sich im öffentlichen Raum treffen, sofern die Zurückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Foto: pixabay

Wülfrath. Ab dem heutigen Samstag, 30. Mai, gilt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung in NRW. Die Wülfrather Stadtverwaltung hat die wesentlichen Erleichterungen zusammengefasst:

Die Landesregierung NRW hat am 27. Mai hinsichtlich der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weitere Erleichterungen beschlossen. Folgende wesentliche Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung ab Samstag, 30. Mai, vor:

Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen

Neben den bisher möglichen Konstellationen – innerhalb der Familie oder zwei Hausstände – kann sich eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Voraussetzung ist, dass die am Treffen beteiligten Personen zurückverfolgt werden können.

Kultur

Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und öffentliche und private Kultureinrichtungen können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien.

Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen teilnehmen.

Sport

Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.

In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes wieder zulässig. Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen erlaubt.

Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt ist weiterhin untersagt.

Freizeit- und Vergnügungsstätten

Bahnenschwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb unter festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards wiederaufnehmen.

Erlebnissbereiche wie Rutschen, Planschbecken, etc. bleiben gesperrt.

Beherbergung, Tourismus, Ferienangebote

Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schülerinnen und Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Die Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 30. Mai, tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft und ist gemeinsam mit den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards, Stand 30. Mai 2020, auf der Homepage der Stadt Wülfrath veröffentlicht.