Velbert. Am Samstagnachmittag hat die Polizei einen Mann nach einem Raub auf einen Kiosk an der Goethestraße festgenommen. Ein Zeuge handelte geistesgegenwärtig.
Zu der Tat kam es nach einem Polizeibericht gegen 16.55 Uhr. Ein 23-jähriger Wuppertaler betrag den Kiosk an der Goethestraße in Neviges. „Der maskierte Mann forderte von der 18-jährigen Angestellten die Herausgabe von Zigaretten und Bargeld und wies zur Durchsetzung seiner Forderung auf eine im Hosenbund steckende Pistole hin“, hieß es.
Die junge Frau flüchtete daraufhin aus den Verkaufsräumen und bat zwei den Kiosk zufällig passierende Zeugen im Alter von 63 sowie 40 Jahren um Hilfe.
Der Tatverdächtige floh ohne Beute aus dem Kiosk und rannte in Richtung Adalbert-Stifter-Straße. Der 40-jährige verfolgte den Flüchtigen, „obwohl dieser ihn unter Vorhalt seiner mitgeführten Waffe aufforderte, die Verfolgung abzubrechen“, so die Polizei. Der Räuber stieg in einen mit laufendem Motor wartenden Ford Mondeo ein.
Der 40-Jährige stellte sich vor den Wagen und unterband eine Flucht. Inzwischen ausgerückte Polizeibeamte nahmen den 23-jährigen Wuppertaler sowie einen 22-jährigen Velberter vorläufig fest.
„Bei dem Wuppertaler konnten die Beamten die bei dem Raubüberfall eingesetzte Soft-Air-Pistole sicherstellen“, hieß es. Ein Atemalkoholtest verlief bei dem 23-Jährigen mit 0,2 Promille positiv.
„Gegen die kriminalpolizeilich zum Teil bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten schweren räuberischen Erpressung eingeleitet“, teilt die Polizei mit.
Der Fall liegt nun bei der Kriminalpolizei. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die Tatverdächtigen nach dem Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen.
Die Polizeibehörde lobt den Zeugen, mahnt gleichzeitig jedoch zu Vorsicht: „Die Polizei möchte sich an dieser Stelle nochmals für das couragierte Verhalten des 40-jährigen Zeugen bedanken, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht selbst in Gefahr bringen sollen“, so die Behörde. „Die Verfolgung oder sogar Festnahme eines flüchtigen Straftäters sollte immer durch die für diese Situationen besonders geschulten Beamten erfolgen, die zudem nicht nur über Schutzkleidung sondern auch über taktische Einsatzmittel verfügen.“