Die Neandertalhalle an der Gottfried-Wetzel-Straße. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann
Die Neandertalhalle an der Gottfried-Wetzel-Straße. Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Die Stadthalle ist als Denkmal einzustufen. Das hat das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung der Mettmanner Verwaltung mitgeteilt. Die Stadtverwaltung zeigt sich enttäuscht von der Entscheidung. 

„Die Neandertalhalle ist denkmalwürdig“. Diese Nachricht hat das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung jetzt mitgeteilt. Im Rathaus sorgte die Nachricht für Unverständnis.

„Die Entscheidung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, weil das Ministerium zwischenzeitlich stets andere Signale gesendet hatte“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann. „Mit dem Denkmalschutz legt uns die Ministerin einen unnötigen Stein in den Weg, wenn sie gleichzeitig ankündigt, sich einem Abriss nicht zu verschließen. Sollte der Rat nun einen grundlegen Umbau oder gar Abriss beschließen, bedeutet die Entscheidung der Ministerin erhebliche Kosten für die wissenschaftliche Dokumentation und große Zeitverzüge“.

Seit bald zwei Jahren hatten Verwaltung, Politik und viele Bürgerinnen und Bürger in der Kreisstadt Mettmann auf eine Entscheidung aus dem Ministerium gewartet. Mindestens acht Mal hatte die Verwaltung in diesem Zeitraum nachgehakt und auf eine zügige Klärung gedrängt. Die stets gleichlautenden Signale gaben jedoch Anlass zur Annahme, dass die Stadthalle kein Denkmal sei.

In einer am Dienstag vom Ministerium herausgegeben Pressemitteilung heißt es nun, dass Ministerin Ina Scharrenbach entschieden habe, dass die Neandertalhalle doch in die Denkmalliste der Stadt Mettmann einzutragen sei.

Mit der Entscheidung der Ministerin sind die Pläne, die Neandertalhalle in freier Planung zu modernisieren oder gar abzureißen, um eine moderne Halle zu errichten, vom Tisch. „Im Ministerium weiß man genau, dass die Neandertalhalle nicht nur eine dauerhafte, große finanzielle Belastung mit jährlich 500.000 Euro für die Stadt darstellt, sondern auch, dass für den Erhalt der Halle mehr als acht Millionen Euro in das Gebäude investiert werden müssten“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Für ähnliches Unverständnis im Zusammenhang mit der Arbeit des Ministeriums hatten bereits die bis heute fehlende Stellplatzverordnung zur neuen Landesbauordnung gesorgt sowie die beharrliche Weigerung, die Straßenbaubeiträge für die Bürgerinnen und Bürger endlich abzuschaffen.

Zum Hintergrund: Während der Landschaftsverband Rheinland in einem Gutachten die Denkmalwürdigkeit der Neandertalhalle sah, kam ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu einem ganz anderen Urteil: kein Denkmal! Daraufhin hatte der Landschaftsverband im Jahre 2017 die Ministerin angerufen, ein abschließendes Urteil zur Denkmalwürdigkeit der Halle zu fällen. Seitens des Ministeriums wurde die Stadt aufgefordert, ein weiteres Gutachten eines Denkmalsachverständigen vorzulegen. Ein renommierter Denkmalexperte, den die Stadt in Abstimmung mit dem Ministerium beauftragt hatte, kam zu dem Ergebnis, dass die Halle keinen Denkmalwert besitzt. Das Gutachten wurde der Ministerin im Juni 2018 zugestellt.

Mit der geforderten Eintragung der Neandertalhalle in die Denkmalliste sei über den weiteren Umgang mit der Halle aber noch nicht entschieden. Veränderungen, Umbauten und sogar ein Abriss seien weiterhin grundsätzlich möglich, schreibt die Ministerin. In diesem Fall wäre eine sogenannte sekundäre Erhaltung des Denkmals denkbar. Das bedeutet, die Stadt müsste das Objekt vor einem Umbau oder Abriss wissenschaftlich dokumentieren lassen und die Kosten dafür tragen.

Sollte die Stadt einen Umbau oder einen Abriss der denkmalgeschützten Neandertalhalle beantragen, würde es nach Einschätzung des Amtes für Bauaufsicht und Denkmalschutz noch einmal Jahre dauern, bis die Halle tatsächlich grundlegend modernisiert oder abgerissen werden könnte. Mit anderen Worten: Die Hängepartie um die Zukunft der Stadthalle geht weiter und der Ausgang bleibt ungewiss.