Die Stadtverwaltung Ratingen informiert. Foto: Mathias Kehren

Ratingen. Für den Haushalt der Stadt ergeben sich ganz aktuell erfreuliche Entwicklungen. Bürgermeister Klaus Pesch und Stadtkämmerer Martin Gentzsch informierten die Ratsfraktionen ad hoc, dass die erwarteten Einnahmen aus der Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2025 auf einen Stand von knapp 200 Millionen Euro angestiegen sind. Das sind noch einmal rund 34 Millionen Euro mehr als die Zuwächse, die Kämmerer Gentzsch Anfang Juli im Haupt- und Finanzausschuss bekanntgegeben hatte.


Grund für diese überraschende Entwicklung sind erhebliche Gewerbesteuerzugänge bei einigen wenigen größeren Steuerzahlern. Es handelt sich um Steuernachzahlungsbescheide für mehrere Vorjahre, die teilweise bis zu zehn Jahre zurückliegen und daher für die Kommunen nicht prognostizierbar sind.

Die Finanzämter sind für die steuerlich relevanten Gewinnermittlungen zuständig und führen oft nachgelagert Betriebsprüfungen usw. durch. Wenn sich dadurch nachträglich Änderungen zu bisher gezahlten Steuerbeträgen ergeben, senden die Finanzämter entsprechende Änderungsmessbescheide an die Kommunen. Das Amt für Finanzwirtschaft bei der Stadt Ratingen ist dann verpflichtet, die Steuerfeststellungen der Finanzämter auszuführen, indem es die von den Finanzämtern festgestellten und ggf. nachträglich geänderten Gewerbesteuermessbeträge mit dem vom Stadtrat für Ratingen beschlossenen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert und die Steuerbescheide an die Ratinger Unternehmer sendet. Entsprechende Steueränderungen sind relativ häufig, so dass sich bis zum Jahresende 2025 noch weitere Änderungen bei der Gewerbesteuerentwicklung ergeben, nach oben oder nach unten.

Auch in Bezug auf die aktuellen Bescheide sind Verschlechterungen nicht ausgeschlossen, da einige der aktuell betroffenen Gewerbesteuerpflichtigen gegenüber ihrem jeweils zuständigen Finanzamt Einsprüche angekündigt haben. Nach vorläufigen Erkenntnissen des Amtes für Finanzwirtschaft ist momentan nicht ausgeschlossen, dass die Einsprüche eine Größenordnung von bis zu 20 Millionen Euro betreffen könnten. Die erwarteten Zuwächse könnten also noch um einen entsprechenden Betrag sinken.

Kämmerer Gentzsch berichtet über die Gewerbesteuer- und Haushaltsentwicklung üblicherweise in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses. Da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst wieder im Oktober stattfinden wird, haben Bürgermeister und Kämmerer die Ratsfraktionen ad hoc über die aktuelle Entwicklung informiert.

Sollte sich die aktuelle Gewerbesteuerentwicklung bis zum Jahresende nicht verändern, kann für den Haushalt 2025 der Stadt Ratingen derzeit ein Jahresüberschuss in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe prognostiziert werden. Da die aktuellen Zuwächse allerdings zu einem großen Teil auf Einmaleffekten aus zurückliegenden Jahren beruhen, lässt sich daraus nicht unbedingt auf die Entwicklung in den Folgejahren schließen.

Daher sehen die derzeitigen Prognosen für das kommende Haushaltsjahr 2026 trotz veränderter Kalkulationsgrundlagen nach wie vor weniger positiv als für das laufende Jahr aus. Hauptgrund dafür ist, dass die Stadt Ratingen vor allem wegen der eigenen gestiegenen Steuerkraft sowie erheblicher Steuerrückgänge einer anderen kreisangehörigen Stadt künftig einen noch erheblich höheren Anteil an der Kreisumlage tragen muss, als bislang geschätzt.

In der vom Amt für Finanzwirtschaft zuletzt im Dezember 2024 aktualisierten Finanzplanung wurde für das Jahr 2026 ein Haushaltsfehlbetrag von ca. 20 Millionen Euro angenommen. Dieser prognostizierte Fehlbetrag wird sich voraussichtlich deutlich reduzieren, er wird aber aus jetziger vorläufiger Sicht nicht ganz verschwinden. Wie sich der Haushalt 2026 entwickeln wird, kann jedoch erst näher eingeschätzt werden, wenn im Dezember 2025/Januar 2026 der Entwurf des Haushaltsplanes 2026 aufgestellt wird. Momentan fehlen noch wesentliche Planungsgrundlagen. Erste belastbarere Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushaltes 2026 und zur Kreisumlage werden erst im November 2025 zur Verfügung stehen, ebenso wie die bundesweite Novembersteuerschätzung sowie die Orientierungsdaten des Landes.