Rettungskräfte bei einer Übung. Foto: Volkmann
Rettungskräfte bei einer Übung. Foto: Volkmann/symbolbild

Ratingen. Die Polizei hat ein Verfahren gegen eine 50-Jährige aus Ratingen eingeleitet. Die Frau soll am Donnerstag eine verletzte Fußgängerin nach einem Unfall gefilmt haben. Das Smartphone hatten die Beamten beschlagnahmt.

Am Donnerstagmorgen gegen 9.50 Uhr kam es an der Lise-Meitner-Straße zu einem Unfall, wie die Polizei berichtet. Im Einfahrtsbereich zu dem Parkplatz eines Supermarktes wurde eine 53-Jährige von einem Auto erfasst. Die eingetroffenen Polizeibeamten leisteten erste Hilfe.

„Die Besatzung eines zweiten Streifenwagens stellte dann fest, dass eine unbeteiligte Passantin die Ausübung der Hilfsmaßnahmen sowie die auf dem Boden liegende 53-Jährige mit ihrem Smartphone filmte“, teilt die Behörde weiter mit. Die Beamten kontrollierten die Filmaufnahmen: die 50-Jährige soll dabei sogar auf das Unfallopfer gezoomt haben.

Die Polizeibeamten hielten Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und stellten anschließend das Smartphone der Ratingerin als Beweismittel sicher. Die Behörde leitete ein Verfahren gegen die Frau ein.

Rettungskräfte der Ratinger Feuerwehr kümmerten sich um die angefahrene Fußgängerin. Die 50-Jährige kam in ein Krankenhaus, musste aber nicht stationär aufgenommen werden. „Sie hatte augenscheinlich mehrere Schutzengel und wurde nach Kenntnisstand der Polizei bei dem Unfall nicht schwer verletzt“, hieß es.

Die Polizei weißt darauf hin, dass die Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, gemäß Strafgesetzbuch verboten sind. Es drohen Geldstrafen – unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.