Der Zoll hat Kontrollen durchgeführt. Foto: pixabay/Symbolbild
Der Zoll hat Kontrollen durchgeführt. Foto: pixabay/Symbolbild

Düsseldorf/Heiligenhaus. Am 8. Juni haben Beamte des Zolls im gesamten Bundesgebiet Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Zu einer Feststellung kam es in Heiligenhaus.


Bei den Kontrollen ging es um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns. Zudem sollten Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug aufgedeckt werden.

Insgesamt 68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Düsseldorf und Wuppertal prüften laut Behörde mehrerer Betriebe im Einzugsgebiet des Hauptzollamtes Düsseldorf.

Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort 162 Personen von 27 verschiedenen Objekten. „Zusätzlich prüften sie die Geschäftsunterlagen von Betrieben, wie zum Beispiel Stundenaufzeichnungen und Lohnunterlagen in 13 Fällen“, hieß es.

Verdacht auf Mindestlohnverstöße gab es laut Zoll in 27 Fällen, auf Schwarzarbeit in 14 Fällen. Hinzu kamen drei Verdachtsfälle wegen Leistungsmissbrauchs in Wuppertal.

Zudem seien im Rahmen der Prüfungen in einem Betrieb in Heiligenhaus sechs georgische Staatsangehörige mit gefälschten ungarischen Ausweisdokumenten arbeitend angetroffen worden, berichtet der Zoll.

„Da sie keine gültigen Aufenthaltsbescheinigungen vorweisen konnten, leiteten die Zöllner gegen sie noch vor Ort Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein“, hieß es. Gleichzeitig habe sich der Verdacht gegen den chinesischen Arbeitgeber der Georgier wegen Urkundenfälschung, Schleusung und Arbeitsausbeutung ergeben. Auch gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Zoll eingeleitet.

„Da hier zudem der Verdacht der Verdunklungsgefahr bestand, wurde durch einen hinzugezogenen Ermittlungsrichter die sofortige Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Arbeitgebers angeordnet und durchgeführt“, hieß es. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

An die am 8. Juni durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.