Der Stadtwerke-Sitz an der Kettwiger Straße in Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren
Der Stadtwerke-Sitz an der Kettwiger Straße in Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Der Staat übernimmt im Dezember für Gaskunden einen Abschlag: Die Entlastung für die Kundinnen und Kunden durch die Stadtwerke Velbert erfolgt automatisch. Ein Antrag müsse nicht gestellt werden, so das Versorgungsunternehmen.

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat diese für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen.

Wie die Stadtwerke angeben, orientieren sich die Verrechnungsmodalitäten an den individuellen Zahlungsvereinbarungen der Kundinnen und Kunden.

Gaskunden mit für Dezember 2022 vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen, die per Lastschriftverfahren eingezogen werden, müssen nichts tun: Der Dezemberabschlag wird in diesem Fall nicht eingezogen.

Bei Kunden ohne Lastschriftverfahren – also jenen, die selbst die Zahlung veranlassen – müsse die Abschlagszahlung für Dezember nicht geleistet werden, so die Stadtwerke.

Im Falle eines Dauerauftrags müsste dieser für Dezember geändert werden. Anderenfalls wird der zuviel überwiesene Betrag in der Jahresrechnung verrechnet. „Den Kundinnen und Kunden geht also kein Geld verloren“, so der Velberter Versorger.

Für Kunden ohne für Dezember 2022 vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen gilt: Eine Abschlagszahlung im Januar 2023 muss nicht geleistet werden.

„Sollte eine Zahlung erfolgt sein, wird der Betrag von den Stadtwerken mit der nächsten Rechnung verrechnet und der einmalige Entlastungsbetrag bis zum 31. Januar 2023 an die Kunden gesondert ausgezahlt“, erklären die Stadtwerke.

Entlastungen bei Gaskunden nach gesetzlichen Vorgaben

Die Entlastungen bei Gaskunden werden von den Stadtwerken nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet. Man erklärt hierzu: „Sie entspricht einem Zwölftel des für September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt damit auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende“. Die endgültige Höhe der Soforthilfe werde damit erst im Rahmen der turnusmäßigen Jahresrechnung ausgewiesen. Bei dieser erfolgt der Abgleich zwischen der gezahlten beziehungsweise nicht gezahlten Voraus- oder Abschlagszahlung für Dezember und dem endgültigen Betrag der einmaligen Entlastung.

Und Wärmekunden? Die Stadtwerke verzichten bei ihnen auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung. „Die Wärmekunden erhalten bis Anfang Dezember über die Internetseite der Stadtwerke Velbert weitere Informationen zum Entlastungsbetrag Wärme“, so das Versorgungsunternehmen. Der Gesetzgeber sieht eine längere Frist für die Informationsbereitstellung im Wärmebereich vor.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (sogenannte RLM-Kunden mit einer „registrierten Leistungsmessung“). Hierzu gehören Gewerbe und Industriekunden mit einem Gasverbrauch ab etwa 1.500.000 kWh oder einem mittleren Bedarf von 500 kW.

Die Stadwerke Velbert bitten von diesen Unternehmen/Einrichtungen bis zum 31. Dezember 2022 um eine formlose Mitteilung per Mail unter [email protected], dass sie zu der anspruchsberechtigten Gruppe gehören.

„Für die Versorgungsunternehmen bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von rund 15.000 Verträgen müssen angepasst werden“, so die Stadtwerke. Aufgrund der komplexen Abrechnungsprozesse könne es deshalb zu Verzögerungen bei der Aussendung der Jahresabrechnungen Januar und Februar 2023 kommen.

Die Stadtwerke Velbert bitten die Kundinnen und Kunden daher, von individuellen Anfragen zur Soforthilfe zunächst abzusehen. Weiterführende Informationen seien auf der Webseite der Stadtwerke Velbert zu finden.